TED·539631-2026·Schließt in 43 Tagen

Estricharbeiten für Büro- und Sicherheitskontrollbereich am Flughafen München

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
BauleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungEstricharbeitenFlughafen InfrastrukturBodenbelagsarbeitenOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Sept. 2026
43 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Flughafen München schreibt Estricharbeiten für neue Büro- und Aufenthaltsräume im Terminal 1 aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von ca. 1.100 m² Zementestrich inklusive Trittschalldämmung und Bewehrung unter Berücksichtigung erhöhter Ebenheitsanforderungen. Die Arbeiten dienen der baulichen Trennung des Sicherheitskontrollbereichs von angrenzenden Büroräumen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Im Rahmen dieser Baumaßnahme werden neue Büro- und Aufenthaltsräume für die SGM innerhalb des Gebäudebereichs am Flughafen München hergestellt. Ein wesentliches Ziel ist die bauliche Trennung des Sicherheitskontrollbereichs (SiKo) von den angrenzenden Büroräumen. Die Ausführung erfolgt gemäß den technischen Richtlinien des Flughafens München, der BayBO sowie den einschlägigen DIN-Normen. Beschreibung der Estricharbeiten: Herstellen einer Baustelleneinrichtung Vorbereitende Arbeiten für anschließende Estricharbeiten Abfräsen, Reinigen, Nivellement, Zementestrich 70mm auf Trittschalldämmung 30mm und Trennlage ca. 1.100,00m² Zulage für erhöhte Ebenheit nach DIN 18202 Estrichbewehrung Metallgitter ca. 1.100,00m² Anarbeiten an Bodentanks und Rundstützen

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen München plant den Ausbau neuer Büro- und Aufenthaltsräume, um den Sicherheitskontrollbereich baulich von den Büros zu trennen. Im Rahmen dieses Projekts werden Estricharbeiten auf einer Fläche von etwa 1.100 Quadratmetern ausgeschrieben. Die Arbeiten umfassen neben dem eigentlichen Estrichbau auch vorbereitende Maßnahmen wie das Abfräsen und Reinigen des Untergrunds sowie die Einhaltung spezieller Anforderungen an die Ebenheit des Bodens. Da es sich um eine sensible Sicherheitszone handelt, müssen die ausführenden Unternehmen hohe Standards bei der Ausführung und Dokumentation erfüllen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 2026-1005032_Flughafen München_Estricharbeiten T1 C Siko Nord)

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
  • Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe (Sanktionsverordnungen)
  • Einhaltung der technischen Richtlinien des Flughafens München
  • Einhaltung der Anforderungen an erhöhte Ebenheit nach DIN 18202

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-1005032_Flughafen München_Estricharbeiten T1 C Siko Nord

Im Bereich der Anstellzone, der Sicherheitskontrolle und den angrenzenden Büros sowie Nebenräumen wird ein schwimmender Zementestrich auf Trittschalldämmung mit Trennlage gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen sowie den Herstellerangaben eingebaut. Der Estrich ist höhen- und fluchtgerecht einzubauen und entsprechend den Anforderungen an erhöhte Ebenheit gemäß DIN 18202 herzustellen. Die Estrichkonstruktion darf keine schalltechnischen oder konstruktiven Verbindungen zu angrenzenden Bauteilen aufweisen. Die Leistungen sind ohne Unterbrechung durchzuführen. Der Zutritt zur Baustelle ist ab 07:00 Uhr möglich, die Schließung der Baustellentore durch den Sicherheitsdienst der FMG erfolgt ab 18:00 Uhr.

CPV 45213331, 45262320, 45262321, 45262360, 45210000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    s. Vergabeunterlagen

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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