TED·412017-2026

Ersatzneubau einer Fußgängerunterführung am Flughafen München

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
BauleistungenVerkehrsinfrastrukturÖffentliche VerwaltungTiefbauBetonbauStrassenbauInfrastrukturFlughafen Infrastruktur
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Juli 2026
-19 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Flughafen München GmbH schreibt den Ersatzneubau einer Fußgängerunterführung am Knoten West Eins aus. Das Projekt umfasst den Abbruch der bestehenden Unterführung sowie die Errichtung eines größeren Neubaus in monolithischer Ortbetonbauweise in offener Bauweise. Die Arbeiten beinhalten zudem den Rückbau und die Wiederherstellung der angrenzenden fünfstreifigen Straßeninfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Beim Knoten West Eins am Flughafen München ist der Ersatzneubau einer bestehenden Fußgängerunterführung geplant.

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen München plant den Ersatzneubau einer Fußgängerunterführung am Knoten West Eins. Dabei wird das bestehende Bauwerk durch eine deutlich größere Unterführung in Ortbetonbauweise ersetzt, was auch umfangreiche Abbruch- und Straßenbauarbeiten an der angrenzenden fünfstreifigen Straße erfordert. Da es sich um eine sicherheitskritische Infrastrukturmaßnahme auf einem Flughafengelände handelt, sind die Anforderungen an die Bauausführung hoch. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
  • Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe (Sanktionen)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bieters, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bieters, dass für den Bieter kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bieter nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bieter erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-1004973_Flughafen München_Fußgängerunterführung Knoten West Null

Die bestehende Fußgängerunterführung aus Stahlbeton beim Knoten West Eins hat die Abmessungen LxBxH von 2,50mx2,50mx35,00m. Die neue Fußgängerunterführung ist in monolithischer Ortbetonbauweis mit den Abmessungen LxBxH i. M. von 36,70mx10,30mx3,20m i.M. zu errichten. Die Bauarbeiten sind in offener Bauweise geplant. Im Zuge der Abbrucharbeiten muss zunächst die bestehende fünfstreifige Straße einschließlich Beleuchtungs- und Schutzeinrichtungen zurückgebaut werden. Im Zuge der Abbruch- und Wiederherstellungsarbeiten sind die bestehenden Kanäle für die Straßenentwässerung zu sichern und teilweise umzuverlegen. Nach Fertigstellung der neuen Unterführung ist die Straße wie im Bestand vorhanden wieder herzustellen.

CPV 45221000, 45111100, 45221211Frist 15. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    s. Vergabeunterlagen

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero