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Rahmenvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Flughafen München GmbH u. Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHGMünchen, GermanyVeröffentlicht 19. Mai 2026
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
18. Juni 2026
20 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Flughafen München schreibt einen Rahmenvertrag für Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung aus. Die Leistungen umfassen die Planung und Ausführung bei Umbau- und Ausbauvorhaben sowohl in öffentlichen als auch in sicherheitskritischen Bereichen des Flughafengeländes. Aufgrund der operativen Anforderungen ist eine kurzfristige Verfügbarkeit sowie eine Zugangsberechtigung für den Sicherheitsbereich zwingend erforderlich.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §4 Baustellenverordnung (BaustellV). Die Auftraggeber beabsichtigen, die Ihnen hiernach obliegenden Aufgaben auf SiGeKos zu übertragen. Die Leistungen sind im Rahmen von Umbau- und Ausbauvorhaben regelmäßig ohne großen zeitlichen Vorlauf zu erbringen. Die zu bearbeitenden Bauwerke befinden sich teilweise im öffentlichen und teilweise im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens. Daher müssen die Bearbeiter zugangsberechtigt zum Sicherheitsbereich sein. Die SiGeKo-Leistungen sind in der Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens umzusetzen. Die Leistungen werden sowohl bei Neubauten als auch Bestandsgebäuden benötigt.

VergabeHero-Einschätzung

Der Flughafen München sucht externe Dienstleister für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) bei Bauvorhaben. Dabei geht es darum, auf Baustellen sicherzustellen, dass alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden, sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten im laufenden Betrieb. Da die Arbeiten teilweise in sensiblen Sicherheitsbereichen des Flughafens stattfinden, müssen die beauftragten Personen eine entsprechende Zugangsberechtigung vorweisen können. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, müssen die Leistungen oft sehr kurzfristig abgerufen werden können. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren.

IngenieurdienstleistungenBauleistungenLuftfahrtÖffentliche VerwaltungSicherheitskoordinationBaustellenverordnungFlughafen InfrastrukturRahmenvertragArbeitsschutzBauprojektmanagement
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
  • Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe (Sanktionsverordnungen)
  • Nachweis der Zugangsberechtigung zum Sicherheitsbereich des Flughafens

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-1004969_Flughafen München_ Rahmenvertrag SiGeKo-Leistungen

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach §4 Baustellenverordnung (BaustellV). Die Auftraggeber beabsichtigen, die Ihnen hiernach obliegenden Aufgaben auf SiGeKos zu übertragen. Die Leistungen sind im Rahmen von Umbau- und Ausbauvorhaben regelmäßig ohne großen zeitlichen Vorlauf zu erbringen. Die zu bearbeitenden Bauwerke befinden sich teilweise im öffentlichen und teilweise im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens. Daher müssen die Bearbeiter zugangsberechtigt zum Sicherheitsbereich sein. Die SiGeKo-Leistungen sind in der Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens umzusetzen. Die Leistungen werden sowohl bei Neubauten als auch Bestandsgebäuden benötigt.

CPV 71317200, 71000000, 71240000, 71300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • price

    s. Vergabeunterlagen

    55%
  • quality

    s. Vergabeunterlagen

    15%
  • quality

    s. Vergabeunterlagen

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 18. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link