Generalplanung für Sanierung und Modernisierung des Tankdienstgebäudes am Flughafen München
Was wird ausgeschrieben
Der Flughafen München schreibt Generalplanerleistungen für die umfassende Sanierung und technische Modernisierung des Tankdienstgebäudes 142.02 aus. Der Auftrag umfasst die Objektplanung, Tragwerksplanung sowie Fachplanungen für technische Ausrüstung und Brandschutz unter laufendem 24-Stunden-Betrieb. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI.
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Gegenstand der Beschaffung sind Generalplanerleistungen für die umfassende Sanierung, funktionale Neuordnung und technische Modernisierung des bestehenden Tankdienstgebäudes 142.02 am Flughafen München. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die ganzheitliche Planung des Bestandsgebäudes einschließlich sämtlicher zur funktionalen, technischen und genehmigungsfähigen Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs-, Koordinations- und Integrationsleistungen. Die Generalplanerleistungen umfassen insbesondere die Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanung der Technischen Ausrüstung, die Tragwerksplanung sowie die übergeordnete fachliche Koordination und Integration sämtlicher Planungsbeteiligten einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Nutzern sowie den fachlich Beteiligten Dritten. Die Planungsaufgabe umfasst die Bearbeitung des bestehenden Tankdienstgebäudes einschließlich der durch die Maßnahme betroffenen baulichen Anlagen, technischen Anlagen und angrenzenden Außenbereiche, soweit diese für die funktionale, technische und genehmigungsrechtliche Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die bauliche Neuordnung und Umstrukturierung des Bestands, die technische Erneuerung und Anpassung der gebäudetechnischen Anlagen, die funktionale Reorganisation der Nutzungsbereiche sowie die Integration aller zur Sicherstellung eines dauerhaft funktionsfähigen und genehmigungsfähigen Betriebs erforderlichen Maßnahmen. Die Planungsleistungen umfassen insbesondere Leistungen der Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI, der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI sowie der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Die Leistungen sind als Generalplanerleistungen mit integraler Gesamtverantwortung für Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement zu erbringen. Die Planung hat sämtliche zur Zielerreichung erforderlichen baulichen, technischen und funktionalen Maßnahmen vollständig zu erfassen, fachlich zu koordinieren und in eine funktionsfähige, wirtschaftliche und genehmigungsfähige Gesamtplanung zu überführen. Dies umfasst insbesondere auch die Koordination sämtlicher fachlicher Schnittstellen innerhalb des Planungsumgriffs sowie zu angrenzenden, nicht unmittelbar beplanten Anlagen und Infrastrukturen. Soweit technische, funktionale oder infrastrukturelle Anbindungen an außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs liegende Anlagen erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang planerisch zu berücksichtigen, fachlich zu koordinieren und mit den zuständigen Stellen des Auftraggebers abzustimmen. Die Planung außerhalb des unmittelbaren Planungsumgriffs ist nicht Gegenstand der Beauftragung; geschuldet ist jedoch die vollständige Planung und Koordination aller hierfür erforderlichen Schnittstellen. Die Leistungen sind unter besonderen Anforderungen des Bauens im Bestand, des laufenden 24-Stunden-Betriebs, erhöhter Sicherheitsanforderungen im Flughafenbetrieb sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Interims-, Verlagerungs- und Bauphasenmaßnahmen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die Planung auf Grundlage der bereitgestellten Unterlagen eigenverantwortlich zu überprüfen, zu ergänzen und fortzuschreiben. Unvollständige, fehlerhafte oder fehlende Bestandsunterlagen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung, die für eine vollständige Planung erforderlichen Grundlagen eigenständig zu ermitteln. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.
Der Flughafen München sucht einen Generalplaner für die Sanierung und funktionale Neuordnung des Tankdienstgebäudes 142.02. Da das Gebäude während des laufenden Flughafenbetriebs saniert wird, sind hohe Anforderungen an die Planungssicherheit und Koordination zu erfüllen. Der Auftrag umfasst ein breites Spektrum an Leistungen, darunter die Objektplanung, Tragwerksplanung sowie diverse Fachplanungen wie Brandschutz und technische Gebäudeausrüstung. Die Leistungen werden stufenweise vergeben, wobei der Auftragnehmer die Gesamtverantwortung für die Schnittstellenkoordination trägt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Sanktionen gemäß EU-Verordnungen
- Nachweis der Einhaltung von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 für Unterauftragnehmer
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotPlanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß HOAI der Bereiche Objektplanung Gebäude und Innenräume (§33 HOAI ff.) Objektplanung Freianlagen (§38 HOAI ff.) Fachplanung Tragwerksplanung (§49 HOAI ff.) Fachplanung Technische Ausrüstung (§53 HOAI ff., Anlagengruppen 1,2,3,4,5,6,7,8) Fachplanung Bauphysik (HOAI Anlage 1, 1.2, Wärmeschutz-Energiebilanzierung, Bauakustik) Fachplanung Brandschutz (AHO-Heft 17) als Generalplanerleistung.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price70%
s. Vergabeunterlagen
- quality30%
s. Vergabeunterlagen
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung