Erneuerung der Flugbetriebsflächenbeschilderung auf LED-Technik am Flughafen München
Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt die Umrüstung von ca. 650 bestehenden Leuchtenschildern auf moderne LED-Technik. Das Projekt umfasst die Lieferung und Montage von ca. 910 neuen LED-Schildern mit einer Schrifthöhe von 400mm (Panelhöhe 800mm), die Umstellung auf SELV-konforme Stromversorgung nach IEC61820 sowie die Erneuerung der Sekundärkabel. Die Arbeiten erfolgen im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens überwiegend in Nachtschichten bei laufendem Flugbetrieb. Die bestehenden 22 Primärstromkreise in Serienkreistechnik (6,6A) bleiben erhalten, lediglich die Sekundärseite wird erneuert.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt die Umrüstung der Beschilderung auf LED-Technologie und dadurch auch Reduzierung des Energieverbrauchs und damit CO2-Emissionen gegenüber dem heutigen Bestand. Die Beschilderung besteht derzeit aus ca. 650 Schildern mit herkömmlichen Leuchtstoffröhren. Diese Schilder sind vom Hersteller NKI mit variierenden Längen von 715mm bis 5015 mm. Die neuen LED-Schilder müssen in produktabhängigen Regellängen von ca. 1m bis und mit 3m geliefert und aufgestellt werden. Unter Nutzung dieser Regellängen sind je Schilderstandort so wenig wie möglich Teilschilder zu verwenden. Bei wenigen Standorten sind derzeit zudem noch unbeleuchtete Schilder vorhanden, an einzelnen Stellen fehlen nach heutiger EASA-Anforderungen derzeit Schilder. Über dieses Projekt sollen alle bestehenden Schilder mit Schildern in LED-Technik ersetzt werden. Gleichzeitig erfolgt eine EASA-Anpassung der Schilder und damit Verwendung von maximal 3m langen Schildern sowie geringfügige Ergänzung von heute fehlenden Schildern. Alle neuen Schilder am FMG werden mit 400mm Schrifthöhe und damit 800mm sichtbarer Panelhöhe realisiert. Die Anforderungen an die Brechbarkeit nach Aerodrome Design Manual Part 6 mit Sollbruchstellen in den Standfüßen inklusive Sekundärsteckverbindungen in den Standfüßen sind zu erfüllen. Die Schilder werden im Pistenbereich bis und mit der CAT I - Haltepunktbeschilderung für 480km/h ausgelegt, im Rollwegbereich für 320km/h. Zur konventionellen Ausfallmeldung müssen alle Schilderelektroniken über die Fail-Open-Funktion verfügen. Für die Stromversorgung sind die derzeit genutzten 22 Primärstromkreise in Serienkreistechnik mit 6,6A-Nennstrom weiter zu verwenden. Die derzeitige Stromkreiszuordnung der Schilder an diese bleibt bestehen. Alle Stromkreise müssen im Zuge der Schildererneuerung auch zur SELV-Konformität nach IEC61820 umgebaut werden. Sekundärseitig sind hierzu keine zusätzlichen Limiter oder dergleichen zugelassen. Für die Versorgung der LEDs in den Schildern ist je Schild ein SELV-Sekundärtransformatoren mit maximal 65VA und einer Sekundärzuleitung bis max. 2 x 6mm² zulässig. Dadurch und zur Reduzierung des künftigen Energieverbrauchs ist die zulässige maximale Leistungsaufnahme eines Schildes in allen zu liefernden Längen auf maximal 65VA je Schild begrenzt und bei der Produktwahl zu berücksichtigen. Die Sekundärtrafos sind bei 19 der 22 Stromkreise jeweils in der Regel im Kleinschacht beim Schilderfundament untergebracht. Bei den anderen 3 Stromkreisen im nächstgelegenen größeren Befeuerungsschacht. Die Sekundärkabel werden komplett erneuert, deren Querschnitte je nach Erfordernis des Produktes angepasst. Primärseitig werden die vorhandenen, aus dem Jahr 1990 stammenden Primärtransformatoren und analogen Konstantstromregler vom damaligen Hersteller AEG/DASA (jetzt Honeywell) weiterverwendet. Die Primärkabel werden weiter verwendet und sind mit FLYCY-Kabeln von 1/2kV bis 5/10kV ausgelegt. Die zugehörigen Beschilderungsschaltanlagen sind in 6 Befeuerungsstationen verteilt über den kompletten Campus untergebracht. Die Baumaßnahme befindet sich komplett im nicht-öffentlichen Bereich des Flughafens München. Die Arbeiten entlang der Pisten sowie den angrenzenden Abrollbahnen bis und mit der CAT II/III-Haltepunktbeschilderung ist in Nachtarbeit vorgesehen. Bei allen anderen Rollbahnbereichen ist von ca. 40% Nachtarbeit und ca. 60% Tagarbeit auszugehen. Ein Großteil der Arbeiten findet im laufenden Flugbetrieb statt. Notwendige Absperrungsarbeiten auf den Rollwegen für 1-Tages und bis maximal 3 Tagesabsperrungen je Bauabschnitt sind gemäß FMG Flugplatzhandbuch nach Detailkoordination durchzuführen. Die Schilder werden zunächst auf den vorhandenen Fundamenten wieder aufgestellt. Notwendige Schlitzherstellungen in den Fundamenten zur Sekundärkabelführung sowie der Verfüllung gehören auch zum Leistungsgegenstand. Notwendige Arbeiten zur Verlängerung der vorhandenen Fundamente bzw. zur Herstellung neuer Fundamente werden jedoch durch Dritte ausgeführt. Eine plausible, nachvollziehbare SELV-Stromkreisberechnung auf Basis der LV-Mengen sowie der Ausführungsplanung und unter Berücksichtigung der vom Bieter angebotenen Produkte ist Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren. Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Flughafen München lässt seine Flugbetriebsflächenbeschilderung — also die Schilder auf Pisten und Rollwegen — von herkömmlicher Leuchtstofftechnik auf energieeffiziente LED-Technik umrüsten. Rund 650 bestehende Schilder werden durch ca. 910 neue LED-Schilder ersetzt, wobei alle Schilder eine Schrifthöhe von 400mm haben und die maximale Länge 3m beträgt. Eine Besonderheit: Die Stromversorgung muss auf SELV-Sicherheitskleinspannung nach IEC61820 umgestellt werden, wobei die vorhandenen Primärstromkreise aus dem Jahr 1990 weiterverwendet werden. Die Arbeiten finden größtenteils nachts bei laufendem Flugbetrieb statt — das erfordert eine enge Koordination mit der Flughafenfeuerwehr und strikte Einhaltung der EASA-Vorschriften. Bieter müssen nachweisen, dass sie komplexe elektrische Infrastrukturprojekte an Flughäfen durchführen können und die SELV-Stromkreisberechnung selbstständig erstellen können.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis vergleichbarer Elektroinstallationsprojekte im Flughafenbereich
- Fähigkeit zur SELV-Stromkreisberechnung nach IEC61820
- Erfahrung mit EASA-konformen Flughafen-Beschilderungssystemen
- Eignung nach § 123 und § 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Kenntnisse in Serienkreistechnik mit 6,6A-Nennstrom
- Referenzen für LED-Beschilderung oder Flugfeldbefeuerung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotRückbau/Entsorgung von ca. 650 Schildern mit Sekundärtrafos und Sekundärkabel. Lieferung / Montage von ca. 910 LED-Schildern mit je einem Sekundärtrafo und je einem Sekundärkabel für SELV-konforme Ausführung. Lieferung/Montage von ca. 910 St. Vogelvergrämungsspikes. Rückbau/Entsorgung von ca. 1300m FLYCY-Kabel. Lieferung/Verlegung/Anschluß von ca. 4000m FLYCY-Kabel zum Anschluß zusätzlicher Schilder. Lieferung/Montage von Drosseln für die Primärstromkreise. Lieferung / Aufstellung / Umstellung je nach Baufortschritt / Betreiben von Akku-Sperrfeuern, Leitkegeln sowie rot/weissen Gleitelementen. Lichtvermessung aller neu installierten Schilder. Erstellung SELV-Risikoanalyse. SELV-Abnahme aller Stromkreise durch unabhängigen Gutachter.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
s. Vergabeunterlagen
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung