TED·285587-2026

Bauüberwachung für Brückenersatzneubau B 6 Neustadt am Rübenberge

Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vergibt die Bauüberwachung für den Ersatzneubau der B 6-Brücke über die ICE-Strecke 1740 bei Neustadt am Rübenberge. Der Auftrag umfasst die Überwachung aller Bauarbeiten im Bahnbereich in den Gewerken Oberbau, Konstruktiver Ingenieurbau, Elektrotechnik OLA, Elektrotechnik 50 Hz sowie Leit- und Sicherungstechnik gemäß Ril 208.1412Z30ff. Die Vertragslaufzeit beträgt 1440 Tage (ca. 4 Jahre), wobei die Verkehrsfreigabe der neuen Brücken für Juli 2029 geplant ist.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der B 6 im Bereich der Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge. Für den Ersatzneubau der Brücke über die ICE-Strecke 1740 der Deutschen Bahn zwischen Wunstorf und Bremerhaven wird eine Behelfsumfahrung errichtet. Die Behelfsumfahrung wird nördlich der Trasse der B 6 geführt. Die Querung der DB-Strecke 1740 Wunstorf - Bremerhaven erfolgt mit einer Behelfsbrücke, die auf behelfsmäßigen Unterbauten aufgelagert wird. Der Anschluss der Behelfsbrücke an die Bestandstrasse der B 6 erfolgt beidseitig über herzustellende Straßendämme. Direkt neben dem einteiligen Überbau der B 6 befindet sich der Überbau der Nordstraßenbrücke (ebenfalls in Spannbetonbauweise als einteiliger Querschnitt ausgeführt), der die südlich der B 6 verlaufenden kommunalen Straße überführt. Die Nordstraßenbrücke teilt sich die Widerlagerfundamente mit der B 6 - Brücke. Beide Bauwerke besitzen Stützen, die sehr dicht am Lichtraumprofil der Bahn stehen. Die Gründungen und Fundamente der Stützen befinden sich bereits im Lichtraumprofil der Bahn bzw. unter dem Oberbau des Gleisbettes. Beide Bauwerke (B 6 - Brücke und Nordstraßenbrücke) sind abgängig und müssen erneuert werden. Ab Ende November 2026 erfolgen der Rückbau der Bestandsbrücken im Zuge der B 6 und der Nordstraße über die Bahnstrecke 1740 sowie deren Ersatzneubauten. Die Verkehrsfreigabe der neuen Brückenbauwerke ist im Juli 2029 geplant. Die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung erfolgt Mitte November 2026. Der Rückbau der Behelfsumfahrung beginnt mit dem Ausbau des Behelfsbrückenüberbaues im November 2029. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf Maßnahmen rund um das Behelfsbauwerk, B6-Brücke und Nordstraßenbrücke.

VergabeHero-Einschätzung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sucht ein Unternehmen, das die Bauüberwachung für den Ersatzneubau zweier Brücken im Zuge der B 6 bei Neustadt am Rübenberge übernimmt. Die Brücken führen über die ICE-Strecke 1740 zwischen Wunstorf und Bremerhaven und müssen erneuert werden. Während des Neubaus wird eine Behelfsumfahrung mit einer Behelfsbrücke über die Bahnstrecke errichtet, damit der Zugverkehr nicht beeinträchtigt wird. Das beauftragte Unternehmen muss die Bauarbeiten in allen Gewerken überwachen — also im Gleisbau, Ingenieurbau, Elektrotechnik und Leittechnik — und dabei die deutschen Bahn-Vorschriften (Ril 208) einhalten. Die Bauzeit erstreckt sich von Ende November 2026 bis zum Rückbau der Behelfsumfahrung im November 2029.

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Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Bauüberwachung gemäß Ril 208.1412Z30ff
  • Erfahrung im Bahnbereich
  • Kenntnisse in Oberbau und Gleisbau
  • Kompetenz im Konstruktiven Ingenieurbau (KIB)
  • Elektrotechnische Kenntnisse (OLA und 50 Hz)
  • Leit- und Sicherungstechnik (LST)
  • Abstimmungsfähigkeit mit der Deutschen Bahn

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-07_B6_OU_Neustadt_BÜB_ex-post_Bekanntmachung

Inhalt dieser Ausschreibung ist die Bauüberwachung für sämtliche Arbeiten im Bahnbereich, gemäß Leistungsbilder nach Ril 208.1412Z30ff in den Gewerken Oberbau, Konstruktiver Ingenieur-bau (KIB), Elektrotechnik OLA, Elektrotechnik 50 Hz sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST). Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen Begleitung und Überwachung der Bauausführung, die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche, sowie bei nicht Vorliegen das Erwirken der Bevollmächtigung durch die DB InfraGO AG. Die Überwachungstätigkeiten umfassen folgende technische Fachbereiche: - Konstruktiver Ingenieurbau - Oberbau - Schweißüberwachung Oberbausysteme - OberIeitungsanIagen (OLA) - Elektrotechnik 50 Hz - Bauüberwachung Kabelverlegeaufsicht - Bauüberwachung Telekommunikation (TK) und Elektroenergieanlagen (EEA), siehe Hinweis - Leit- und Sicherungstechnik inkl. Bauzeitlicher Kabeltrasse (LST), siehe Hinweis Die Tätigkeit enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Leistungen der o.g. technischer Fachbereiche - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung Die Überwachungstätigkeiten umfassen folgende Leistungsbilder gem. RiI 208.1212Z49: - Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung für Ing.-Bauwerke / Verkehrsanlagen / tech-nische Streckenausrüstungen - Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung - Betra-Antragstellung für den beauftragten Umfang - Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA Der konkrete inhaltliche Umfang ist vom Bieter als Anlage entsprechend detailliert nachzuweisen. Hinweis: Die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie Anlagen der Telekommunikation sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Die bestehenden Kabel werden bauzeitlich gesichert (gem. Bau-beschreibung abgedeckt mit Stahlplatten und mit Kies-Sandgemisch überschüttet). Die sachgemäße, bauzeitliche Absicherung und deren Rückbau müssen überwacht werden. Mit einzurechnen sind Leistungen gemäß folgenden Randbedingungen / Annahmen: - Mitwirkung bei Besprechungen im Durchschnitt 1 x pro Monat und zu den Sperrpausen verdichtet - Begleitung der Arbeiten gemäß den Erfordernissen der VVBAu / VVBau-STE und des Sperrpausenkonzeptes - Die Leistung des Betra-Antragstellers beinhaltet die Beantragung von maximal 10 Betren für die gemäß Sperrpausenkonzept bekannten Sperrpausen inklusive der dafür erforderlichen Abstimmungen mit den Betra-bearbeitenden Stellen der DB Netz AG. - Die Prüfung von Rechnungen und Nachträgen des Bau-AN gehört nicht zum Leistungsumfang. Hierfür und für alle weiteren Bauleistungen, die nicht explizit zu dem hier benannten Leistungsum-fang gehören, stellt der AG eine gesonderte Bauüberwachung.

CPV 71000000, 71500000, 71521000, 71520000, 715300001440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert