Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) im kooperativen Modell
Was wird ausgeschrieben
Der Saarpfalz-Kreis (Jobcenter) vergibt die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III/§ 16 Abs. 1 SGB II im kooperativen Modell. Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO verantwortlich für die vollständige Durchführung der Ausbildungsverträge, koordiniert mit Berufsschulen und unterstützt die Kooperationsbetriebe fachpraktisch und sozialpädagogisch. Die Maßnahme hat eine Laufzeit von 1080 Tagen (ca. 3 Jahre) mit geplantem Start am 10.08.2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III/§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) Aufgrund der jeweils erlassenen Verordnungen zur fachlichen Eignung gem. § 30 Abs. 4 Nr. 3 BBiG können Ausbildungsberufe im Bereich der freien Berufe nicht außerbetrieblich ausgebildet werden. Die Förderung von Berufsausbildungen nach dem Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz ist auf betriebliche Ausbildungen begrenzt. Eine Förderung im Rahmen einer BaE ist daher nicht möglich. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich. Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Sofern eine Ausbildung gemäß §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO bereits erfolgreich absolviert wurde, ist eine Förderung im Rahmen von BaE nicht mehr möglich. Der Beginn der Maßnahme ist für den 10.08.2026 vorgesehen.
Das Jobcenter Saarpfalz-Kreis vergibt die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) für junge Menschen, die eine betriebliche Ausbildung allein nicht schaffen würden. Beim sogenannten kooperativen Modell absolvieren die Auszubildenden die praktische Ausbildung in einem Kooperationsbetrieb, während der Auftragnehmer die theoretische Unterweisung übernimmt, die Ausbildung überwacht und sozialpädagogisch begleitet. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung als Ausbildender nach dem Berufsbildungsgesetz und muss die Ausbildung mit der Berufsschule und allen Beteiligten koordinieren. Die Maßnahme startet am 10. August 2026 und läuft drei Jahre.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung gemäß §§ 123, 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Verantwortung als Ausbildender nach BBiG bzw. HwO
- Fachliche Eignung gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 3 BBiG
- Koordination mit Berufsschulen und Kooperationsbetrieben
- Sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden
- Durchführung nach gültigen Ausbildungsordnungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III/§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) Aufgrund der jeweils erlassenen Verordnungen zur fachlichen Eignung gem. § 30 Abs. 4 Nr. 3 BBiG können Ausbildungsberufe im Bereich der freien Berufe nicht außerbetrieblich ausgebildet werden. Die Förderung von Berufsausbildungen nach dem Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz ist auf betriebliche Ausbildungen begrenzt. Eine Förderung im Rahmen einer BaE ist daher nicht möglich. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich. Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Sofern eine Ausbildung gemäß §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO bereits erfolgreich absolviert wurde, ist eine Förderung im Rahmen von BaE nicht mehr möglich. Der Beginn der Maßnahme ist für den 10.08.2026 vorgesehen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Vgl. die den Vergabeunterlagen beigefügte Wertungsmatrix
- quality100%
Vgl. die den Vergabeunterlagen beigefügte Wertungsmatrix
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung