Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Tor 5 Architekten

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

23. Juni 2026

TED·436922-2026

Architektenleistungen Objektplanung für die Erweiterung der GGS Hebbelschule in Duisburg

Auftragswert
~€180k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Duisburg schreibt Architektenleistungen für die Objektplanung gemäß HOAI §§ 34 ff. zur Erweiterung der GGS Hebbelschule aus. Das Projekt ist Teil eines größeren Programms zur Schaffung von Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an 15 Schulstandorten. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Architektenleistung Objektplanung "Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung GGS Hebbelstr." in Duisburg-Neudorf.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Duisburg sucht ein Architekturbüro für die Planung der Erweiterung der Hebbelschule, um den Ausbau der offenen Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu ermöglichen. Das Projekt umfasst die Objektplanung für Gebäude und Innenräume, da durch den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden müssen. Diese Ausschreibung ist Teil einer größeren Initiative, bei der an insgesamt 15 Schulstandorten in Duisburg Erweiterungsbauten durch Anbauten, Umbauten oder neue Solitärgebäude entstehen sollen. Die Vergabe der Architektenleistung erfolgt nach einer Kombination aus Preis und qualitativen Kriterien.

Architektur- und IngenieurdienstleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenArchitekturleistungObjektplanungSchulbauOeffentliche VerwaltungGanztagsbetreuungHoai
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012026-0023 Architektenleistung Objektplanung, GGS Hebbelschule, Hebbelstr. 1, 47057 Duisburg

Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet. An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der GGS Hebbelstraße ist ein Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Der Anbau ist dabei als 2-geschossiger Neubau geplant, der eine Mensa und eine Küche nebst Neben-räumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassen-räume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 985 m2 betragen. Im Vorfeld der Maßnahme müssen Baumfällungen und ein Abbruch der vorhandener Spielgeräte vollzogen werden. Nach Errichtung des Erweiterungsbaus werden die angrenzenden Flächen an den Neubau angearbeitet, die Spielgeräte neu errichtet und die geöffneten Flächen wieder verschlossen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.

CPV 71320000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis (0-10 Pkt.; Gewichtungsfaktor 4 max. 40 Pkt.)

    40%
  • quality

    Qualitative Kriterien (max. 60 Pkt.)

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Tor 5 Architekten

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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