Kamera- und sensorbasierter Perimeterschutz für den Flughafen München
Was wird ausgeschrieben
Die Flughafen München GmbH beschafft ein technologieoffenes System zur Überwachung und Sicherung des gesamten Perimeters des Flughafens. Der Auftrag umfasst Planung, Lieferung, Implementierung, Integration in bestehende Leitstellen sowie eine fünfjährige Instandhaltung von Video- und Sensorkomponenten. Ziel ist die zuverlässige Erkennung und Verifikation sicherheitsrelevanter Ereignisse entlang der Zaunanlagen. Das Verfahren ist in zwei Phasen unterteilt, wobei zunächst ein Teilnahmewettbewerb stattfindet.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der EU-weiten Vergabe ist die technologieoffene Beschaffung eines zukunftsfähigen Systems zur Überwachung und Sicherung des Perimeters des Flughafens München. Der Leistungsumfang umfasst Liefer- und Dienstleistungen zur Planung, Bereitstellung, Implementierung, Integration und Instandhaltung von 5 Jahren für die sensorischer und videobasierter Komponenten einschließlich Anbindung an bestehende IT-, Leitstellen- und Sicherheitssysteme. Ziel ist die zuverlässige Detektion, Klassifikation und Verifikation sicherheitsrelevanter Ereignisse entlang des gesamten Zaunbereichs des Flughafengeländes. Weitere Details zu der Vergabe finden sich im Management Summary auf der Vergabe-Plattform. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Planungsgrundlage, der Leistungskatalog, die Bewertungsbögen für die Zuschlagskriterien, das Preisblatt, die Konzeptvorlage für Bieter sowie die Unterlagen zur verifizierenden Teststellung und zur Indikation der SLA Parameter im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabeunterlagen aus dem Teilnahmewettbewerb können daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von uns nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines indikativen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen mit der Leistungsbeschreibung, die Planungsgrundlage, der Leistungskatalog, die Bewertungsbögen für die Zuschlagskriterien, das Preisblatt, die Konzeptvorlage für Bieter sowie die Unterlagen zur verifizierenden Teststellung und zur Indikation der SLA Parameter.
Der Flughafen München sucht ein modernes Sicherheitssystem, das den gesamten Außengelände-Zaunbereich rund um das Flughafengelände lückenlos überwacht. Statt nur herkömmlicher Kameras kommen dabei verschiedene Sensoren und Video-Technologien zum Einsatz, die automatisch verdächtige Aktivitäten erkennen, einordnen und an die bestehende Leitstelle melden. Das System wird nicht nur geliefert, sondern auch installiert, in die vorhandenen IT-Strukturen eingebunden und über fünf Jahre gewartet. Da noch keine detaillierten technischen Unterlagen vorliegen, wird zunächst ein Auswahlverfahren durchgeführt, aus dem nur qualifizierte Unternehmen zur finalen Angebotsabgabe eingeladen werden. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Flughafen München GmbH)
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung nach § 123 GWB
- Eigenerklärung nach § 124 GWB
- Nachweis nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Keine Eintragung auf Sanktionslisten
- Erfahrung in der Integration von Sicherheits- und IT-Systemen
- Nachweis technischer Expertise für Video- und Sensortechnik
- Fähigkeit zur fünfjährigen Instandhaltung und Wartung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe oben.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price40%
s. Vergabeunterlagen
- quality60%
s. Vergabeunterlagen
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung