Mietcontaineranlage für Interim und Sanitär an der KGS In der Wasserkuhl

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Leverkusen schreibt die Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung und den späteren Rückbau einer Stahl-Systemcontaineranlage für die KGS In der Wasserkuhl aus. Der Auftrag umfasst eine Mietdauer von etwa 36 Monaten mit einer optionalen Verlängerung um 3 Monate. Es handelt sich um eine Interimslösung zur Erweiterung der Schule auf eine 3-Zügigkeit.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung, Aufstellung und Vorhaltung eines Interimscontainers zur OGS-Nutzung und eines Sanitärcontainers zur WC-Nutzung.
Die Stadt Leverkusen sucht einen Anbieter für die Bereitstellung von Mietcontainern an der Grundschule In der Wasserkuhl. Dabei geht es um zwei Einheiten: einen Interimscontainer für die offene Ganztagsschule (OGS) und einen Sanitärcontainer. Der Auftragnehmer übernimmt als Totalunternehmer die gesamte Planung, Lieferung, Aufstellung, den Anschluss sowie die Vermietung für einen Zeitraum von etwa drei Jahren. Nach Ablauf der Mietzeit ist der Rückbau der Anlage durch den Auftragnehmer vorgesehen. Die Maßnahme dient dazu, den Platzbedarf für die geplante Erweiterung der Schule auf drei Züge zu decken.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)
- Nachweis der Eignung gemäß VOB/A
- Formblatt 235 bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
- Formblatt 234 bei Bildung einer Bietergemeinschaft
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beziehungsweise § 6e EU VOB/A, § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW und § 19 Mindestlohngesetz. Diese werden in der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgefragt. Der Bieter hat daher als vorläufigen Nachweis das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (liegt den Vergabeunterlagen bei) mit dem Angebot vorzulegen. Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen, sofern er / sie nicht sämtliche Leistungen selber erbringt: 1. Formblatt 233 VVB Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - Leistungsbenennung Bauleistungen (sofern beabsichtigt): Erklärung, ob die Unternehmerin / der Unternehmer Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt, ist das Formblatt 233 des "Vergabehandbuch Bund" ausgefüllt einzureichen. Es wird davon ausgegangen, dass der Bieter / die Bieterin keine Nachunternehmen einsetzen möchte, sofern er / sie im Formblatt 213 Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung des "Vergabehandbuch Bund" unter Ziffer 7 angekreuzt hat, dass er alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen wird. Ebenso wird davon ausgegangen, dass keine Nachunternehmen beauftragt werden, sofern der Bieter / die Bieterin neben der vorgenannten Angabe im Angebotsschreiben ein leeres, ein durchgestrichenes oder in anderer Art und Weise gekennzeichnetes Formblatt 233 eingereicht hat.) 2. Formblatt 235 VVB Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern beabsichtigt): Erklärung zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe); sofern die Bietenden nicht über die erforderlichen Mindestanforderungen verfügen, besteht die Möglichkeit, Kapazitäten eines Unternehmens oder mehrerer anderer Unternehmen in Form einer Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen, um die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllen zu können. In diesem Fall ist das Formblatt 235 des "Vergabehandbuch Bund" ausgefüllt MIT ANGEBOT einzureichen. Die Benennung einer Eignungsleihe im Nachhinein ist NICHT zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung. Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Formblatt 233 VVB Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - namentliche Benennung (sofern beabsichtigt): Angabe, welche Nachunternehmen (namentliche Benennung) die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt ist das Formblatt 233 des "Vergabehandbuch Bund" um die Namen der Nachunternehmen zu ergänzen) 2. Formblatt 236 VVB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern beabsichtigt): Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) in Anspruch genommen werden sollen, ist von dem Bieter / von der Bieterin nachzuweisen, dass ihm / ihr die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Für die Verpflichtungserklärung ist das Formblatt VHB 236 - Verpflichtungserklärung Teilleistungen durch andere Unternehmen - von den betreffenden Unternehmen unterschrieben einzureichen. Achtung: Wird diese Erklärung nicht mit Angebot eingereicht, kann sie ausschließlich dann nachgefordert werden, sofern das Formblatt 235 VVB Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen bereits mit Angebot eingereicht wurde. Hinweis: Formblatt 234 VVB Erklärung zur Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern beabsichtigt) gemäß den Anforderungen aus § 13 EU VOB/A kann nicht nachträglich eingereicht beziehungsweise nachgefordert werden. Sie muss zwingend MIT DEM ANGEBOT eingereicht werden. Unterlagen, die die Auftraggeberin / der Auftraggeber über ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis (z.B. den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. bzw. oder das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich - AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer und ggf. die Zugangsdaten für Auftraggeber an. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen den inhaltlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Eine Nachforderung inhaltlich nicht ausreichender Nachweise (z.B. Deckungssumme der Haftpflichtversicherung entspricht nicht den geforderten Summen, Referenzen entsprechen nicht den Anforderungen) ist ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Bieter wird im Auftragsfall als Total-Unternehmer (AN) der Vermieter der Containeranlage an die Stadt Leverkusen. Gegenstand der Leistungsbeschreibung, der vom AN zu erbringenden Leistung, ist die Planung, die Lieferung, das Aufstellen und Anschließen sowie die Vorhaltung als Vermietung über ca. 36 Monate (zzgl. voraussichtlich 3 Monate verlängerte Vorhaltezeit bei Bedarf) und der Rückbau einer Stahl-Systemcontaineranlage. Zur Leistung gehört ebenfalls die Koordination seiner Planungs- und Ausführungsleistungen mit dem Auftraggeber und den Fachplanern. Der AN hat dem Auftraggeber folgende Unterlagen 4 Wochen nach Auftragsunterzeichnung vorzulegen: - prüf- und freigabefähige Planunterlagen für die Containeranlage einschl. Zugänge, Stufenanlagen mit Podesten und Rampe mit Podest, Geländer - Systemstatik für die Containeranlage, Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde. - Eine zusätzlich durch die Genehmigungsbehörde geforderte Objektstatik (mit Brandschutz der Konstruktion) inkl. Prüfstatik, einschl. Kontrollen, ist mit einzureichen. Siehe Auflage Baugenehmigung. - durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellter oder geprüfter Schallschutznachweis mit der erforderlichen Bescheinigung über die Prüfung des Schallschutznachweises. Siehe Auflage Baugenehmigung. - Wärmeschutznachweis. - Angabe der Lasten durch den AN-Container. Die Stadt Leverkusen wird die Anlagen von dem AN mieten, das heißt die Anlage bleibt bis zum Mietende im Eigentum des AN /Vermieters. Die Versicherung der Containeranlage obliegt über den gesamten Zeitraum dem AN. Die Gründung mit Fundamenten und Ausgleichsschichten zum Höhenausgleich sind inkl. der notwendigen Planungskosten u. Statik vom AN einzukalkulieren. Der Höhenausgleich durch Punktfundamente erfolgt auf der Oberkante des bauseits hergerichteten Geländes, einschl. Unterlegen einer Trennlage zur Erleichterung des späteren Rückbaus. Nach Beendigung der Maßnahme ist der Ursprungszustand wieder herzustellen. Die Verfahren und Methoden zur Realisierung des Vertragszieles aller Leistungen bestimmt ausschließlich und in alleiniger Verantwortung der AN innerhalb der definierten Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards und unter Berücksichtigung der Anforderungen zur vollen Funktionstüchtigkeit, Gebrauchsfähigkeit und baurechtlichen Abnahme- und Übergabefähigkeit der Gesamtleistung. Zu den vom AN alleinverantwortlich zu bestimmenden Methoden gehören sowohl die Wahl des statischen Gefüges und der konstruktiven Ausbildung als auch die ineinander greifenden Bauabläufe der einzelnen Arbeitsvorgänge und Gewerke.
Zeitplan
- 14. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung