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Gebäudeautomatisierungsanlagen für die Sporthalle Hasenberg

Stadt Lauenburg/Elbe - Der BürgrmeisterLauenburg/Elbe, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€225k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
40 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Lauenburg/Elbe schreibt die Installation von Gebäudeautomatisierungsanlagen für die Sporthalle Hasenberg aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung einer betriebsfähigen Anlage inklusive MSR-Schaltschränken, Sensorik, Aktorik und der Anbindung an eine bestehende Sporthalle. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

2024-08 Sporthalle Hasenberg, 2408-18 Gebäudeautomatisierungsanlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Lauenburg/Elbe sucht einen Fachbetrieb für die technische Gebäudeausstattung der Sporthalle Hasenberg. Konkret geht es um die Installation einer modernen Gebäudeautomation, die unter anderem die Steuerung von Heizung, Lüftung und weiteren technischen Anlagen über Schaltschränke und digitale Bedienoberflächen ermöglicht. Zudem muss die neue Anlage an die Technik einer bereits bestehenden Sporthalle angebunden werden. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können interessierte Unternehmen ihre Angebote direkt einreichen, wobei die Einhaltung der gesetzlichen Ausschlusskriterien zwingend erforderlich ist.

BauleistungenIT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenGebaeudeautomationElektrotechnikOeffentliche VerwaltungSporthallenbauMsr Technik
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Fehlende Preisangaben und Korrekturen zu fehlenden oder widersprüchlichen Erklärungen zu Nachunternehmern werden nicht nachgefordert

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00012408-18 Gebäudeautomationsanlagen

Herstellen der kompletten, betriebsfähigen Anlage der Gebäudeautomation (GA) für die Sporthalle Hasenberg und der Anbindung einer bestehendenSporthalle. Im Wesentlichen besteht die Anlagentechnik aus: · Leistungs- und MSR-Schaltschrank · Installationen (Kabel, Trassen, Anschlüsse etc.) · Messwertgeber, Stellorgane (Ventile, Klappen etc.) · Handnotbedienebene (lokale Vorrangbedienung) im Schaltschrank · Handbedienebene (LCD-Display) auf der Schaltschranktür · LCD-Display Hallenwart · Webfähige Einwahl in die Anlage von Extern · Regelung/Steuerung/Informationsaufschaltung · Dienstleistungen für alle v.g. Maßnahmen

CPV 45212000, 45315100, 45317000Frist 4. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    siehe Vergabeunterlagen

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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