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Lieferung von 16 Transportern (Doppelkabiner mit Pritsche und Kipper)

Fahrzeuge und TransportmittelÖffentliche VerwaltungFahrzeugbeschaffungNutzfahrzeugeOeffentliche VerwaltungLogistikStuttgart
Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
7 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt die Lieferung von insgesamt 16 Transportern aus. Es handelt sich um Doppelkabiner mit Pritsche und 3-Seiten-Kipper, unterteilt in zwei Lose mit und ohne Toolbox. Die Lieferfrist beträgt jeweils 120 Tage.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 16 Transportern (Doka, Pritsche/Kipper)

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft 16 neue Transporter für ihren Fuhrpark. Die Fahrzeuge sind als Doppelkabiner mit Pritsche und 3-Seiten-Kipper ausgeführt und werden in zwei Losen vergeben: Los 1 umfasst acht Fahrzeuge inklusive einer Toolbox, Los 2 umfasst acht Fahrzeuge ohne Toolbox. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den niedrigsten Preis. Die Fahrzeuge müssen innerhalb von 120 Tagen geliefert werden.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Doppelkabiner mit Pritsche, 3-Seiten-Kipper (tzGm 3,5t) - mit Toolbox

8 St. Doppelkabiner mit Pritsche, 3-Seiten-Kipper (tzGm 3,5t) - mit Toolbox

CPV 34136200Frist 3. Aug. 2026120 Tage Laufzeit
LOT-0002Doppelkabiner mit Pritsche, 3-Seiten-Kipper (tzGm 3,5t) - ohne Toolbox

12 St. Doppelkabiner mit Pritsche, 3-Seiten-Kipper (tzGm 3,5t) - ohne Toolbox

CPV 34136200Frist 3. Aug. 2026120 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Niedrigster Brutto-Preis

    100%
  • price

    niedrigster Brutto-Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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