Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Qvest GmbH

Auftragswert

€4.1M

Zuschlag am

7. Juni 2026

TED·486990-2026

Bereitstellung einer Videoplattform für Ausbildungszwecke inkl. Live-Streaming

Nordrhein-Westfalen
Bonn, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
IT-DienstleistungenSoftwarelizenzenÖffentliche VerwaltungVerteidigungVideoplattformLive StreamingSoftware As A ServiceBundeswehrIt DienstleistungenAusbildung
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die BWI GmbH schreibt einen Rahmenvertrag für eine Videoplattform zur Bereitstellung von Videoausbildungsfilmen und Live-Streaming-Diensten für die Bundeswehr aus. Der Auftrag umfasst die Lizenzierung, Softwarepflege und Support über eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. Das Auftragsvolumen ist auf eine Obergrenze von ca. 2,53 Millionen Euro netto taxiert.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die BWI GmbH erwägt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen (Subscription / Miete) inkl. Softwarepflege und Support für eine Videoplattform zur Bereitstellung von Videoformaten und Live-Streaming-Service in Höhe von ca. 2.527.673,67 Euro (Obergrenze) netto im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr und einer optionalen Verlängerung von dreimal 12 Monaten abgeschlossen (nach § 21 Abs. 6 VgV). Die Videoausbildungsplattform soll den Soldaten, Autoren und Ausbildern der Bundeswehr einen Mehrwert im Sinne der Bereitstellung von Videoausbildungsfilmen (VAF) bieten. Diese VAFs können im Rahmen der Ausbildung in unterschiedlichen Formaten zum Einsatz kommen und von den Teilnehmern in Echtzeit, ohne dass die jeweilige Datei im Vorfeld heruntergeladen werden muss, konsumiert werden. Die Livestreamingfunktion der Videoausbildungsplattform ermöglicht es, Videos oder Dateien in Echtzeit zu übertragen und wiederzugeben, ohne dass die jeweilige Datei im Vorfeld aufgenommen und im System gespeichert wurde. Zugleich soll die Videoausbildungsplattform den Benutzern der Ausbildungsumgebung die Möglichkeit bieten eigene produzierte Videodateien innerhalb der Ausbildungsumgebung zu publizieren um diese mit anderen Benutzern zu teilen. Dies kann innerhalb von Communities of Interest oder auch jeder anderen Form der Inhaltspräsentation stattfinden. Die dafür notwendigen Anforderungen werden durch die Videoausbildungsplattform bereitgestellt.

VergabeHero-Einschätzung

Die BWI GmbH, das IT-Systemhaus der Bundeswehr, sucht einen Anbieter für eine Videoplattform, die speziell für die Ausbildung von Soldaten genutzt werden soll. Die Plattform ermöglicht es, Lehrvideos direkt und ohne vorherigen Download anzusehen sowie Live-Übertragungen durchzuführen. Zudem sollen Nutzer eigene Videos hochladen und in internen Gruppen teilen können, um den Wissensaustausch zu fördern. Der Vertrag läuft zunächst ein Jahr und kann insgesamt um drei weitere Jahre verlängert werden. Das maximale Auftragsvolumen für diesen Zeitraum ist auf rund 2,53 Millionen Euro festgelegt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00001884-NR-BW-Videoplattform

Die vom Auftragnehmer unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen bestehen gegenständlich aus: - der zeitlich befristeten Überlassung von Software (Miete) im Rahmen eines Subscripti-onmodells (vgl. Ziffer 4.1 Leistungsbeschreibung) einschließlich hierauf bezogener Softwarepflege- und Support-leistungen (vgl. Ziffer 4.2 Leistungsbeschreibung), - der Erbringung von weiteren softwarenahen Vertragsleistungen (vgl. Ziffer 4.3 Leistungsbeschreibung).

CPV 480000001440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    s. Dokumentationsablage

    60%
  • price

    Preisangaben

    40%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Qvest GmbH · €4.1M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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