Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Poth Garten-Landschaftsbau

Auftragswert

€273k

Zuschlag am

10. Juli 2026

TED·483422-2026

Garten- und Landschaftsbauarbeiten für die Helene-Weber-Schule

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenGarten Und LandschaftsbauAussenanlagenTiefbauOeffentliche VerwaltungSchulbau
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schreibt Garten- und Landschaftsbauarbeiten für die Außenanlagen eines neuen Erweiterungsbaus an der Helene-Weber-Schule aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung von Belagsflächen, PKW-Stellplätzen, Einfriedungen und Pflanzflächen sowie den Anschluss an die bestehenden Außenanlagen. Die Vergabe erfolgt als ein Los.

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Garten- und Landschaftsbauarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg sucht einen Fachbetrieb für die Gestaltung der Außenanlagen an der Helene-Weber-Schule. Im Zuge eines neuen zweigeschossigen Erweiterungsbaus in Holzmodulbauweise müssen unter anderem Wege und Stellplätze für PKWs angelegt, Zäune und Tore errichtet sowie Grünflächen bepflanzt werden. Zudem gehört die Anbindung an die bereits bestehenden Außenbereiche zum Leistungsumfang. Das Projekt ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben, was bedeutet, dass der gesamte Auftrag an einen Auftragnehmer vergeben wird.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Garten- und Landschaftsbauarbeiten

Herstellen der Außenanlagen im Zuge eines 2-geschossigen Erweiterungsbaus in Holzmodulbauweisean der Helene-Weber-Schule: Belagsflächen, PKW-Stellplätze, Einfriedungen mitsamt Toranlagen,Pflanzflächen sowie Anschluss an bestehende Freianlagen.

CPV 45112700
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Poth Garten-Landschaftsbau · €273k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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