Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€6.9M

Zuschlag am

27. Jan. 2025

TED·359194-2026

Neubau von drei frostfreien KFZ-Hallen in Stetten am kalten Markt als Generalunternehmerleistung

Baden-Württemberg
Stuttgart, Germany·Veröffentlicht 27. Mai 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerteidigungHochbauGeneralunternehmerBundeswehrInstandhaltungOeffentliche BauauftraegeKfz Infrastruktur
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Hochbauamt Stuttgart schreibt Generalunternehmerleistungen für den Neubau von drei baugleichen, frostfreien KFZ-Hallen für die Bundeswehr in Stetten am kalten Markt aus. Zusätzlich umfasst der Auftrag Instandhaltungsleistungen für die neuen Gebäude. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich des militärischen Hochbaus.

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Stetten a.k.M. Generalunternehmerleistungen Hochbau

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Hochbauamt Stuttgart sucht einen Generalunternehmer für den Bau von drei identischen, frostfreien KFZ-Hallen am Standort Stetten am kalten Markt. Der Auftraggeber ist die Bundeswehr, die diese Hallen für ihre Fahrzeugflotte benötigt. Neben der reinen Errichtung der Gebäude ist der Auftragnehmer auch für die Instandhaltung der Anlagen verantwortlich. Da es sich um eine Generalunternehmerleistung handelt, übernimmt ein einziger Auftragnehmer die gesamte Verantwortung für die Planung und Ausführung aller Gewerke.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Stetten a.k.M. Generalunternehmerleistungen Hochbau

Generalunternehmerleistungen für den Bau von drei baugleichen Kfz-Hallen frostfrei für die Bundeswehr in Stetten a.k.M. Ergänzend ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.

CPV 45210000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Jan. 2025
    Zuschlag erteilt
    €6.9M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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