Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·323029-2026

Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchungen für den Ausbau der Strecke München – Mühldorf – Freilassing

DI
Frankfurt am Main, Germany·Veröffentlicht 12. Mai 2026
IngenieurdienstleistungenVerkehrÖffentliche InfrastrukturBahninfrastrukturIngenieurleistungenImmissionsschutzGutachtenVerkehrsprojekte
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG beauftragt schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen für den Planungsbereich 1 der Ausbaustrecke (ABS) 38 zwischen München, Mühldorf und Freilassing. Der Auftrag umfasst die gutachterliche Begleitung der Planfeststellungsabschnitte 1, 5, 6 und 7. Es handelt sich um eine Modifikation eines bestehenden Dienstleistungsvertrags im Bereich der Ingenieurleistungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchungen

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG lässt für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen München, Mühldorf und Freilassing umfangreiche schall- und erschütterungstechnische Gutachten erstellen. Diese Untersuchungen sind notwendig, um die Auswirkungen des Bahnausbaus auf die Umgebung zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen für die Planungsabschnitte 1, 5, 6 und 7 zu planen. Da es sich um eine Modifikation eines bereits laufenden Projekts handelt, liegt der Fokus auf der Fortführung und Anpassung der fachgutachterlichen Begleitung. Der Auftrag erfordert spezialisierte ingenieurtechnische Expertise im Bereich des Immissionsschutzes.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing Planungsbereich 1 Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchungen Pfa 1, 5, 6 und 7

Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchungen

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero