Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€1.8M

Zuschlag am

14. Okt. 2016

TED·479819-2026

Erneuerung der Telekommunikationsinfrastruktur in der Verkehrsstation Duisburg

Nordrhein-Westfalen
Berlin, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
IT-DienstleistungenBauleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungTelekommunikationBahninfrastrukturSicherheitstechnikNetzwerktechnikElektroinstallationOeffentliche Verkehrsmittel
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB Station & Service AG schreibt die Erneuerung der Telekommunikationstechnik, bestehend aus Sicherheitstechnik und Netzwerkinfrastruktur, für die Verkehrsstation Duisburg aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der elektrischen Installation. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein Budgetwert wurden in der Bekanntmachung nicht explizit genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)

VergabeHero-Einschätzung

Die Deutsche Bahn (DB Station & Service AG) plant die technische Modernisierung der Verkehrsstation in Duisburg. Dabei geht es konkret um die Erneuerung der Telekommunikationsanlagen, die sowohl Sicherheits- und Servicekomponenten als auch die Netzwerkinfrastruktur umfassen. Da es sich um eine Modifikationsbekanntmachung handelt, liegt der Fokus auf der Anpassung bestehender technischer Systeme im Bahnhofsumfeld. Da keine detaillierten finanziellen Angaben vorliegen, basiert die Schätzung auf marktüblichen Kosten für vergleichbare technische Infrastrukturprojekte an großen Bahnhöfen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000016FEI22612 - Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)

Erneuerung VST Duisburg, TK (S&S + Netz)

CPV 45311000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Okt. 2016
    Zuschlag erteilt
    €1.8M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero