Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: ACS Group GmbH

Auftragswert

€247k

Zuschlag am

6. Juli 2026

TED·477940-2026

Lieferung von 880 iPads und Zubehör für Grundschulen

Nordrhein-Westfalen
Halle (Westf.), Germany·Veröffentlicht 10. Juli 2026
IT-HardwareBildungswesenÖffentliche VerwaltungBildungHardware BeschaffungBildungswesenDigitalisierungMobile GeraeteOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€396k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Halle (Westf.) schreibt die Lieferung von 880 iPads inklusive Zubehör für ihre vier Grundschulen aus. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung ohne komplexe Dienstleistungsanteile. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 880 iPads und Zubehör für die vier Grundschulen der Stadt Halle (Westf.)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Halle (Westf.) möchte ihre vier Grundschulen mit insgesamt 880 neuen iPads sowie dem passenden Zubehör ausstatten. Ziel der Beschaffung ist die Digitalisierung des Unterrichts durch die Bereitstellung moderner mobiler Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler. Da es sich um eine reine Warenlieferung handelt, erfolgt die Auswahl des Anbieters allein auf Basis des günstigsten Preises. Der Auftrag ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben, was bedeutet, dass ein Anbieter das gesamte Paket liefern muss.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-000115820 Lieferung von iPads und Zubehör für die vier Grundschulen der Stadt Halle (Westf.)

Lieferung von 880 iPads und Zubehör für die vier Grundschulen der Stadt Halle (Westf.)

CPV 30213200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an ACS Group GmbH · €247k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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