Beschaffung von Abstraktions- oder Virtualisierungssoftware für S3-basierten Objektspeicher

Was wird ausgeschrieben
Die RWTH Aachen University schreibt die Beschaffung einer Abstraktions- oder Virtualisierungssoftware für S3-basierten Objektspeicher aus. Die Software dient als Zwischenschicht für das Forschungsdatenmanagement und erfordert dauerhaften Zugriff auf den Quellcode. Das Verfahren ist als offene Ausschreibung gestaltet.
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Abstraktions- oder Virtualisierungssoftware
Die RWTH Aachen University sucht eine spezielle Softwarelösung, die als Abstraktionsschicht zwischen Anwendungen und einem S3-basierten Objektspeicher fungiert. Diese Software ist für das Forschungsdatenmanagement der Universität vorgesehen und soll als zentraler Bestandteil der IT-Infrastruktur dienen. Eine wesentliche Anforderung ist, dass die Universität dauerhaft Zugriff auf den Quellcode der Software erhalten muss, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Da es sich um eine spezialisierte IT-Beschaffung für den Forschungsbetrieb handelt, ist eine hohe technische Kompatibilität erforderlich.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB und VgV
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Dauerhafter Zugriff auf den Quellcode der Software
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 2 + 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 4 + 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 1 Nr. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 123 Abs. 4 Nr. 1 + 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. §§ 122 Abs. 1, 124 Abs. 1 Nr. 8 + 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Vergabeverordnung)
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist eine Abstraktions- oder Virtualisierungssoftware für S3-basierten Objektspeicher, welche als Trenn- oder eben Abstraktionsschicht zwischen dem eigentlichen Objektspeicher und den diesen nutzenden Anwendungen liegen soll. Die Software soll im Rahmen des Forschungsdatenmanagement eingesetzt werden. Dabei wird die Software elementarer Bestandteil der Lösungslandschaft, sodass die RWTH Aachen als Betreiber dauerhaft den Zugang zum Quellcode der Software erhalten muss.
Zeitplan
- 17. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung