TED·495969-2026·Schließt in 34 Tagen

Beschaffung eines Allradschleppers mit Frontlader

FahrzeugeLandwirtschaftliche MaschinenÖffentliche VerwaltungVerteidigungLandtechnikNutzfahrzeugeBundeswehrOeffentliche BeschaffungLogistik
Auftragswert
~€80k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
20. Aug. 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr schreibt die Lieferung eines Allradschleppers inklusive Frontlader für das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum in Munster aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1 Allradschlepper mit Frontlader

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundeswehr benötigt für ihren Standort in Munster einen neuen Allradschlepper, der mit einem Frontlader ausgestattet ist. Das Fahrzeug soll für logistische oder infrastrukturelle Aufgaben im Dienstleistungszentrum eingesetzt werden. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt um den Auftrag bewerben. Die Entscheidung über den Zuschlag fällt rein über den Preis, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten erhält den Auftrag.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00001/DLII5/VH171 Allradschlepper für das BWDLZ Munster

1 EA Schlepper mit Frontlader

CPV 16700000Frist 20. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (in EUR netto). Der Zuschlag wird an das wirtschaftlichste, zugelassene und geeignete Angebot erteilt.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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