Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: KTB Kommunaltechnik Vertriebs-GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

10. Juli 2026

TED·501488-2026

Dieselhydraulische Siebanlage

Maschinen und AusrüstungÖffentliche VerwaltungVerteidigungMaschinenbauBundeswehrSiebanlageOeffentliche BeschaffungBauhof Ausruestung
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr beschafft eine dieselhydraulische Siebanlage für das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum in Bergen. Es handelt sich um eine Lieferleistung im offenen Verfahren. Die Anlage ist für den Einsatz vor Ort vorgesehen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

1 EA Dieselhydraulische Siebanlage

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sucht einen Anbieter für eine dieselhydraulische Siebanlage. Diese Maschine wird für das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum in Bergen benötigt, um dort Schüttgüter oder Bodenmaterialien zu sieben und zu trennen. Der Auftrag umfasst die Lieferung eines einzelnen Geräts. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf die Ausschreibung bewerben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00001/DLII4/VV389 - 1 EA Dieselhydraulische Siebanlage

1 EA Dieselhydraulische Siebanlage für das BwDLZ Bergen Die gerätespezifischen Eigenschaften sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

CPV 42000000, 16000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an KTB Kommunaltechnik Vertriebs-GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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