Nachforderung
VergabeHero Redaktion · Stand:
Kurz erklärt
Eine Nachforderung ist die Aufforderung des Auftraggebers, bestimmte fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Welche Unterlagen dafür infrage kommen, hängt vom Vergaberecht und vom konkreten Verfahren ab.
Was bedeutet das in der Praxis?
Nachforderung ist kein verlässlicher Ersatz für ein vollständiges Angebot. Für leistungsbezogene Unterlagen, die die wirtschaftliche Bewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, gelten besondere Grenzen. Im Anwendungsbereich der VgV kann der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen außerdem festlegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
Ein Beispiel
Eine geforderte Erklärung fehlt. Statt auf eine spätere Nachforderung zu vertrauen, sollte die Vollständigkeitsprüfung das Dokument noch vor der Abgabe als offen markieren.
Darauf solltest du achten
- Nachforderungsregeln der Unterlagen lesen
- Vollständigkeit vor der Erstabgabe prüfen
- Bei einer Aufforderung Inhalt und Frist genau beachten
Quelle und Vertiefung
§ 56 VgV – Prüfung und Nachforderung
Die rechtlichen Anforderungen richten sich nach Auftragsart, Verfahren und anwendbarem Regelwerk. Prüfe die konkrete Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
