Angebotsfrist
VergabeHero Redaktion · Stand:
Kurz erklärt
Die Angebotsfrist legt fest, bis wann ein Angebot beim Auftraggeber eingegangen sein muss. Entscheidend sind Datum, Uhrzeit und der vorgegebene Übermittlungsweg in den Vergabeunterlagen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Zeit für interne Freigaben, Upload und technische Prüfung gehört in die Angebotsplanung. Eine Rückfrage verlängert die Frist nicht automatisch. Verbindliche Änderungen werden vom Auftraggeber mitgeteilt; kontrolliere deshalb auch die Nachrichten auf der Vergabeplattform. Mindestfristen und Verlängerungsgründe hängen vom jeweiligen Verfahren ab.
Ein Beispiel
Die Plattform nennt 12:00 Uhr als Fristende. Plane den Upload so früh, dass du eine fehlgeschlagene Übertragung noch korrigieren und die Eingangsbestätigung sichern kannst.
Darauf solltest du achten
- Frist inklusive Uhrzeit und Übermittlungsweg erfassen
- Internen Abgabetermin mit Puffer vereinbaren
- Änderungen und Eingangsbestätigung dokumentieren
Quelle und Vertiefung
Die rechtlichen Anforderungen richten sich nach Auftragsart, Verfahren und anwendbarem Regelwerk. Prüfe die konkrete Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
