Zeitlich befristete Atlassian-Softwarelizenzen mit Add-ons, Pflege und Support

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
5.500.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.04.2025
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
257112-2025
Verfahrensnummer
a3e9dbcd-2722-4556-b9d6-4c5b282ba6e8

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Kurzbeschreibung

Die Bundesdruckerei GmbH in Berlin beschafft die zeitlich befristete Überlassung von Atlassian-Standardsoftware sowie über den Atlassian Marketplace verfügbare Zusatzleistungen (Add-ons) für sich und verbundene Unternehmen. Zum Leistungsumfang gehören außerdem Pflege- und Supportleistungen; die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage. Der geschätzte Auftragswert liegt bei 5,5 Millionen Euro, Angebote müssen bis zum 23. Mai 2025 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware des Herstellers Atlassian sowie sämtlicher über den Marketplace von Atlassian verfügbaren Leistungen (z.B. Add-ons) zur Nutzung durch den Auftraggeber und den verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen 1 und 11) entnommen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045

    Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware des Herstellers Atlassian sowie sämtlicher über den Marketplace von Atlassian verfügbaren Leistungen (z.B. Add-ons) zur Nutzung durch den Auftraggeber und den verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung der zugehörigen Pflege- und Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag nebst Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Anlagen 1 und 11) entnommen werden. Die Beauftragung zur Überlassung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich durch die Bundesdruckerei GmbH. Neben der Bundesdruckerei GmbH kann der Abruf in Ausnahmefällen auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen die mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH, genua GmbH, iNCO Sp. z o.o., Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH, Maurer Electronics Split d. o.o. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.

    Frist: 23.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Atlassian-Lizenzen, ECA-2025-045

Angebotswertungspreis
100 %

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 452770-2025

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