522_Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz_211230_V1.docx

Winterdienste auf Gehwegen, Überwegen und Bushaltestellen Remscheid 2026/27

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 02:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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Eigenerklärung

nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG[1] nicht vorliegen. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über die Vergabeplattform VMPConnector: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter zusammen mit dem Angebot gilt diese als vom Bewerber bzw. Bieter unterschrieben.

Unterschriften nur erforderlich von Unterauftragnehmern, Eignungsleihern,

Mitgliedern Bewerber-/Bietergemeinschaft

_______________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift, Firmenname)
  1. § 19 Abs. 1 MiLoG:

    Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

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