Winterdienste auf Gehwegen, Überwegen und Bushaltestellen Remscheid 2026/27
Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle · Remscheid, Deutschland · TED
Zusammenfassung
Die Stadt Remscheid vergibt Winterdienstverpflichtungen für die Saison 2026/27 (1. November 2026 bis 30. April 2027) an externe Unternehmen. Gegenstand sind 13 Winterdienststrecken auf städtischen Gehwegen und Überwegen sowie 16 Winterdienstpläne an Bushaltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse. Der Winterdienst umfasst Schneeräumung, Glättebekämpfung und Verkehrssicherung an sieben Tagen pro Woche, auch an Feiertagen und während der Ferien. Die Vergabe erfolgt in 16 Losen nach dem Niedrigstpreisprinzip.
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Vergabeunterlagen
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Eigenerklärung.docx
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Präqualifikation (PQ-VOB) vorhanden
PQ-Nummer hinterlegt, gültig bis 12/2026.
Betriebshaftpflicht mind. 3 Mio. € Deckungssumme
Police über 5 Mio. € je Schadensfall.
Drei Referenzen vergleichbarer Größe der letzten 5 Jahre
Zwei Referenzen passen, die dritte liegt knapp darunter.
Eigenerklärung zur Tariftreue liegt vor
Standardformular im Bewerberprofil hinterlegt.
Beschreibung
Die TBR haben nach § 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (StrRS) auf Gehwegen vor Grundstücken, deren Eigentümerin die Stadt Remscheid ist, den Winterdienst gem. § 4 StrRS durchzuführen. Ebenso haben die TBR nach § 4 Abs. 4 Satz 2 der StrRS an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse durch die Räumung des durch den Städtischen Winterdienst entstandenen Schneewalles zwischen Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn die Verkehrssicherheit der Zu- und Abgänge zu den Bussen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden 13 Winterdienststrecken auf Gehwegen und Überwegen sowie 16 Winterdienstpläne an Bushaltestellen, (lt. Anhang) zur Vergabe an externe Unternehmer ausgeschrieben.
Qualifikation
siehe Formular 521 EU siehe Formular 521 fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung nachgefordert, solange das Angebot zum engeren Kreis der Bestangebote zählt.
Lose
16 LoseInnerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
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Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
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Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
Innerhalb des Auftragsintervalls von 01.11.2026 bis 30.04.2027 erfolgt die Auftragsvergabe an Gehwegen, Überwegen und Haltestellen durchgehend von montags bis sonntags auch an Feiertagen sowie einschließlich der Ferien. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Folgen winterlicher Witterung nach besten Kräften zu günstigen Konditionen umweltschonend zu beseitigen. Kurz: Ziel ist ein wirksamer, umweltgerechter und wirtschaftlicher Winterdienst. Der Winterdienst soll - eine Glättebildung nach Möglichkeit vermeiden, - entstandene Glätte so gut und so schnell wie möglich beseitigen oder - zumindest deren Auswirkungen auf den Verkehr / die Fußgänger auf ein Minimum vermindern. Der Umfang des Winterdienstes auf Gehwegen, Überwegen und Treppen erfolgt nach der aktuell gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Remscheid (§ 4 StrRS). Der Winterdienst an Haltestellen erfolgt zur Sicherstellung des gefahrlosen Ein- und Ausstiegs in die Busse an jeder Halltestelle zwei Stellen zwischen dem Haltestellenbereich (Gehweg) und der Fahrbahn in einer Breite von ca. 1 m bzw. 1,5 m, der schneefrei und verkehrssicher zu halten ist. Dabei hat er insbesondere den durch Pflugeinsätze entstandenen Schneewall zu durchbrechen. Durch diese Arbeiten muss an jeder Haltestelle ein gefahrloser Einstiegsbereich von 1 m2 Größe sowie ein Ausstiegsbereich von ca. 1,5 m2 Größe geschaffen werden. Der Einstiegsbereich ist am Beginn der Haltestelle, in der Regel am Haltestellenschild herzustellen. Zwischen dem Einstiegsbereich und dem Ausstiegsbereich liegen ca. 5 Meter. Der geräumte Schnee ist seitlich neben dem Räumbereich zwischen Ein- und Ausstieg abzulagern.
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