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Winterdienst für die Liegenschaften der Fachhochschule Aachen in Aachen und Jülich

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Schneeräumung (90620000)
  • Glatteisbeseitigung (90630000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
516613-2026
Verfahrensnummer
2aeaa339-b8ae-4098-bdba-c1fa6b6cd9d3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Fachhochschule Aachen schreibt Winterdienste für ihre Liegenschaften in Aachen und für den Campus Jülich aus. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, jeweils für einen der beiden Standorte; Angaben zum Leistungszeitraum oder zu einer Abnahmemenge sind nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 25. August 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Winterdienste für die FH Aachen, Liegenschaften in Aachen und Jülich

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Winterdienste für die Liegenschaften der FH Aachen im Stadtgebiet Aachen

    Winterdienste für die Liegenschaften der FH Aachen im Stadtgebiet Aachen

    Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Winterdienste für den Campus Jülich der FH Aachen in Jülich

    Winterdienste für den Campus Jülich der FH Aachen in Jülich

    Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei Ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärunng (Formular 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugegben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei Ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärunng (Formular 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugegben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Der Vorbehalt der Nachforderung gilt nicht für die abgeforderten Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei Ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärunng (Formular 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugegben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei Ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärunng (Formular 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugegben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Der Vorbehalt der Nachforderung gilt nicht für die abgeforderten Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 706375-2026

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