Winterdienst für die Liegenschaften der Fachhochschule Aachen in Aachen und Jülich
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Fachhochschule Aachen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.07.2026
- CPV-Codes
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- Schneeräumung (90620000)
- Glatteisbeseitigung (90630000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 516613-2026
- Verfahrensnummer
- 2aeaa339-b8ae-4098-bdba-c1fa6b6cd9d3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Fachhochschule Aachen schreibt Winterdienste für ihre Liegenschaften in Aachen und für den Campus Jülich aus. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, jeweils für einen der beiden Standorte; Angaben zum Leistungszeitraum oder zu einer Abnahmemenge sind nicht enthalten. Angebote müssen bis zum 25. August 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Winterdienste für die FH Aachen, Liegenschaften in Aachen und Jülich
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Winterdienste für die Liegenschaften der FH Aachen im Stadtgebiet Aachen
Winterdienste für die Liegenschaften der FH Aachen im Stadtgebiet Aachen
Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Winterdienste für den Campus Jülich der FH Aachen in Jülich
Winterdienste für den Campus Jülich der FH Aachen in Jülich
Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei Ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärunng (Formular 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugegben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei Ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärunng (Formular 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugegben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Der Vorbehalt der Nachforderung gilt nicht für die abgeforderten Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei Ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärunng (Formular 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugegben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass bei Ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine Eigenerklärunng (Formular 124_LD) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugegben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV vorzugehen. Danach können Unterlagen auf Aufforderung des Auftraggebers nachgereicht werden. Ob eine Aufforderung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur im konkreten Fall erfolgt, wird der Auftraggeber unter ordnungsgemäßer Ausübung seines Ermessens entscheiden. Hierbei wird er insbesondere den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Der Vorbehalt der Nachforderung gilt nicht für die abgeforderten Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 VgV). Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 706375-2026
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