Lieferung von 8.400 Tonnen Natriumchlorid-Auftausalz für Straßenmeistereien

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
02.06.2026
CPV-Codes
Auftausalz (34927100)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
377492-2026
Verfahrensnummer
6d395f68-d568-4e67-a521-1cc304fe5b54

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Mittelsachsen beschafft insgesamt 8.400 Tonnen Auftausalz aus Natriumchlorid für den Winterdienst in den Jahren 2026 und 2027. Die Lieferung ist für Straßenmeistereien im Landkreis Mittelsachsen vorgesehen und wird in zwei Losen ausgeschrieben: 8.000 Tonnen für sechs Straßenmeistereien sowie 400 Tonnen für drei Straßenmeistereien. Angebote müssen bis zum 3. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von insgesamt 8.400 Tonnen Auftausalz Natriumchlorid zur Durchführung der Winterdienstsaison 2026 und 2027 an 6 Straßenmeistereien des Landkreises Mittelsachsen in 2 Losen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · 8000 Tonnen

    Lieferung von Auftausalz für 6 Straßenmeistereien im Landkreis Mittelsachsen

    Frist: 03.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · 400 Tonnen

    Lieferung von Auftausalz für 3 Straßenmeistereien im Landkreis Mittelsachsen

    Frist: 03.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

100 % Preis ist das Zuschlagskriterium
100 % Preis ist das Zuschlagskriterium

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Anforderungen

rein nationale Ausschlussgründe nach GWB, VgV Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 616098-2026

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