Weltweite Foto- und Videodienstleistungen für öffentliche Termine des Auswärtigen Amts
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.08.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Auswärtiges Amt
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- CPV-Codes
- Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes (92400000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 521292-2024
- Verfahrensnummer
- 399dd596-d855-49e0-9f92-e86f59674e87
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Auswärtige Amt beauftragt einen Rahmenvertrag über fotografische und videografische Dienstleistungen. Die Leistungen umfassen die weltweite Begleitung öffentlichkeitswirksamer Termine der Leitung des Auswärtigen Amts im In- und Ausland, einschließlich Veranstaltungen, Konferenzen und Dienstreisen. Der Auftrag hat einen Bezug zum Dienstsitz Berlin; die Angebotsfrist endet am 21. August 2024 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag zur Erbringung von Foto- und Videodienstleistungen weltweit als Begleitung öffentlichkeitswirksamer Termine der Hausleitung des Auswärtigen Amtes im In- und Ausland
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über Foto- und Videodienstleistungen
Das Auswärtige Amt ist eine oberste Bundesbehörde mit Dienstsitzen in Berlin und Bonn. Das Referat 013 (Pressereferat) ist für die Organisation, Durchführung und Betreuung/ Begleitung von presseöffentlichen Terminen, Veranstaltungen, Konferenzen des Auswärtigen Amts sowie für die presselogistische Vorbereitung von Reisen der Außenministerin zuständig. Gegenstand des zu vergebenden Rahmenvertrages ist die fotografische und videografische Begleitung öffentlichkeitswirksamer Termine der Hausleitung des Auswärtigen Amtes im In- und Ausland. Hierzu zählen beispielsweise Treffen der Hausleitung mit Amtskolleg/innen oder anderen hochrangigen Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland, Pressestatements oder Pressekonferenzen, bilaterale oder multilaterale Besprechungen, Konferenzen, Tagungen, Ausstellungen und eigene Veranstaltungen des Auswärtigen Amtes. Wesentlicher Bestandteil ist die Begleitung der Hausleitung als "offizielle/r Fotograf/in" auf weltweiten Auslandsreisen, auch in Krisengebiete. Im Inland finden Termine und Veranstaltungen hauptsächlich, aber nicht nur, in Berlin, Brandenburg und Bonn statt. Zusätzlich sollen Fotoaufnahmen von nicht öffentlichen Terminen der Hausleitung, atmosphärische Aufnahmen am Rande der Besuche im In- und Ausland sowie Aufnahmen von Delegationsmitgliedern und ggf. deren Nebenprogrammen erstellt werden. Insgesamt handelt es sich um außenwirksame und repräsentative Termine mit hochrangigem, internationalen Besucherverkehr und einer hohen politischen Relevanz, d.h. ein angemessenes, höfliches Auftreten der eingesetzten Fotograf/innen wird vorausgesetzt. Zudem ist die Erstellung von Videoleistungen für Aufnahmen von Grußworten, Reden, Statements oder sonstigen Aufsagern der Hausleitung oder weiterer Mitarbeiter/innen im Auswärtigen Amt Bestandteil der Leistungserbringung. Dies beinhaltet auch das Erstellen von Videos auf Reisen und Veranstaltungen im Auswärtigen Amt sowie Videos zu außenpolitischen Themen, die auch animierte Graphiken enthalten können. Die Videoleistungen umfassen auch die Nachbearbeitung der Aufnahmen. Die Dienstleistungen werden für eine Laufzeit von zwei Jahren vereinbart. Es besteht eine Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Anforderungen an deinen Betrieb
Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Ausschreibungsbedingungen unter Auswahlkriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Die Nachforderung erfolgt lediglich im Umfang der Regelungen des § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag über Foto- und Videodienstleistungen
- Qualität
- 50 %
- Kosten
- 50 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Ausschreibungsbedingungen unter Auswahlkriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Die Nachforderung erfolgt lediglich im Umfang der Regelungen des § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 13.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 765844-2024
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