Erstellung und Versand digitaler Medienspiegel sowie Medienresonanzanalyse
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (75110000)
- Marktforschung (79310000)
- Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes (92400000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 494885-2026
- Verfahrensnummer
- 21a688cd-8024-468b-9174-664a42d2bdc2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin in der Senatskanzlei beauftragt einen externen Dienstleister mit der Erstellung und dem Versand des Senats-Medienspiegels und behördenspezifischer Fachmedienspiegel sowie mit der Medienresonanzanalyse. Der Senats-Medienspiegel bündelt für Berlin relevante Medieninhalte und wird unter anderem dem Senat und dem Abgeordnetenhaus bereitgestellt; die Leistung wird in Berlin für eine Laufzeit von 365 Tagen als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
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Leistungsbeschreibung
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin in der Senatskanzlei gibt einen Senats-Medienspiegel heraus, der einen Überblick über die für das Land Berlin relevanten Medieninhalte bietet. Der Senats-Medienspiegel wird dem Senat, den Führungskräften der Senatskanzlei sowie weiteren berechtigten Stellen zur Verfügung gestellt und an das Abgeordnetenhaus von Berlin durchgeleitet. Darüber hinaus erstellen verschiedene Stellen des Landes Berlin eigene Fach-Medienspiegel mit einer behördenspezifischen Auswahl an Themen und Inhalten. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Vertragsabschluss mit einem externen Auftragnehmer, welcher die Erstellung und den Versand des Senats-Medienspiegels, die Erstellung und den Versand von Fachmedienspiegeln, die Durchleitung des unveränderten Senats-Medienspiegels und die Medienresonanzanalyse gemäß Leistungsbeschreibung durchführt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Digitaler Medienspiegel
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin in der Senatskanzlei gibt einen Senats-Medienspiegel heraus, der einen Überblick über die für das Land Berlin relevanten Medieninhalte bietet. Der Senats-Medienspiegel wird dem Senat, den Führungskräften der Senatskanzlei sowie weiteren berechtigten Stellen zur Verfügung gestellt und an das Abgeordnetenhaus von Berlin durchgeleitet. Darüber hinaus erstellen verschiedene Stellen des Landes Berlin eigene Fach-Medienspiegel mit einer behördenspezifischen Auswahl an Themen und Inhalten. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Vertragsabschluss mit einem externen Auftragnehmer, welcher die Erstellung und den Versand des Senats-Medienspiegels, die Erstellung und den Versand von Fachmedienspiegeln, die Durchleitung des unveränderten Senats-Medienspiegels und die Medienresonanzanalyse gemäß Leistungsbeschreibung durchführt.
Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Bewerteter Gesamtpreis (netto) für die ausgeschriebene Leistung gemäß Angebot (Preisblatt).
- Leistungspunktzahl (Addition aller Bewertungspunkte x Gewichtung gemäß Bewertungskatalog) des zu bewertenden Angebotes.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen. Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgefordert werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 739946-2026
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