Weiterentwicklung, Betrieb und Pflege der Bildungsplattform AIS.chat
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
- Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 751894-2026
- Verfahrensnummer
- 21aeac78-4cbc-4e30-88da-41d4af6db099
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH aus Grünwald beauftragt die Weiterentwicklung, den Betrieb und die Pflege der bestehenden Plattform AIS.chat, über die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler datenschutzkonform generative KI-Modelle nutzen können. Vorgesehen ist ein Team mit fünf Vollzeitäquivalenten für Fullstack-Softwareentwicklung sowie einer halben Stelle für UX/UI-Design; die Entwicklungsschwerpunkte umfassen DevOps sowie KI und Bildung. Der Dienstleistungsvertrag läuft bis Ende 2028.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
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Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer soll die bestehende Softwarelösung AIS.chat auf Basis eines Dienstleistungsvertrags bis Ende 2028 weiterentwickeln, betreiben und pflegen. Die Plattform ermöglicht Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern die datenschutzkonforme Nutzung generativer KI-Modelle.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Weiterentwicklung AIS.chat
Im Wege der Gesamtvergabe ist eine Teamzusammensetzung mit namentlich benannten Mitarbeitern anzubieten: 5 VZÄ Fullstack-Software-EntwicklerInnen; wahlweise auf fünf oder sechs Personen aufgeteilt: zwei EntwicklerInnen mit dem Schwerpunkt DevOps; drei, optional vier EntwicklerInnen mit dem Schwerpunkt KI & Bildung; 0,5 VZÄ UX/UI-DesignerIn für Softwareentwicklung und Betrieb. Die Position der Product-Ownerin wird vom AG besetzt. Weitere Informationen können Sie insbesondere der Anlage 1 - Anforderungsbeschreibung_Weiterentwicklung-AIS.chat entnehmen.
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen im Sinne des § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Der öffentliche Auftraggeber wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Weiterentwicklung AIS.chat
- Für die Preisangabe reichen Sie bitte die Anlage 4 - Preisblatt_Weiterentwicklung_AIS.chat ausgefüllt ein. Als Angebotspreis gilt der Tagessatz des gesamten Teams im Umfang gem. obiger Ziff. 1 Abs. 3, also die Tagessätze aller Teammitglieder, gewichtet nach ihrer gemittelten täglichen Arbeitszeit (Faktor 1 bei 8h pro Tag, Teilzeit anteilig), aufsummiert.
- 40 %
- Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Leistung erfolgt anhand der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Hierfür muss der Bieter die Bewertungsbögen in Anlage 3 -Profilbögen_Auswertung_Weiterentwicklung-AIS.chat ausfüllen. Zusätzlich muss der Bieter aussagekräftige Profile jedes Teammitglieds einreichen, welche die Angaben nachvollziehbar belegen. Die Profile sollen insbesondere einen lebenslaufähnlichen Überblick über die berufliche Qualifikation sowie eine Darstellung der einschlägigen Referenzprojekte enthalten, aus denen die in den Profilbögen angegebenen Erfahrungen und Kenntnisse hervorgehen.
- 60 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen im Sinne des § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Der öffentliche Auftraggeber wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YTSM1ZU
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