Weiterentwicklung, Betrieb und Pflege der Bildungsplattform AIS.chat

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
751894-2026
Verfahrensnummer
21aeac78-4cbc-4e30-88da-41d4af6db099

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH aus Grünwald beauftragt die Weiterentwicklung, den Betrieb und die Pflege der bestehenden Plattform AIS.chat, über die Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler datenschutzkonform generative KI-Modelle nutzen können. Vorgesehen ist ein Team mit fünf Vollzeitäquivalenten für Fullstack-Softwareentwicklung sowie einer halben Stelle für UX/UI-Design; die Entwicklungsschwerpunkte umfassen DevOps sowie KI und Bildung. Der Dienstleistungsvertrag läuft bis Ende 2028.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer soll die bestehende Softwarelösung AIS.chat auf Basis eines Dienstleistungsvertrags bis Ende 2028 weiterentwickeln, betreiben und pflegen. Die Plattform ermöglicht Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern die datenschutzkonforme Nutzung generativer KI-Modelle.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Weiterentwicklung AIS.chat

    Im Wege der Gesamtvergabe ist eine Teamzusammensetzung mit namentlich benannten Mitarbeitern anzubieten: 5 VZÄ Fullstack-Software-EntwicklerInnen; wahlweise auf fünf oder sechs Personen aufgeteilt: zwei EntwicklerInnen mit dem Schwerpunkt DevOps; drei, optional vier EntwicklerInnen mit dem Schwerpunkt KI & Bildung; 0,5 VZÄ UX/UI-DesignerIn für Softwareentwicklung und Betrieb. Die Position der Product-Ownerin wird vom AG besetzt. Weitere Informationen können Sie insbesondere der Anlage 1 - Anforderungsbeschreibung_Weiterentwicklung-AIS.chat entnehmen.

    Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen im Sinne des § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Der öffentliche Auftraggeber wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Weiterentwicklung AIS.chat

Für die Preisangabe reichen Sie bitte die Anlage 4 - Preisblatt_Weiterentwicklung_AIS.chat ausgefüllt ein. Als Angebotspreis gilt der Tagessatz des gesamten Teams im Umfang gem. obiger Ziff. 1 Abs. 3, also die Tagessätze aller Teammitglieder, gewichtet nach ihrer gemittelten täglichen Arbeitszeit (Faktor 1 bei 8h pro Tag, Teilzeit anteilig), aufsummiert.
40 %
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Leistung erfolgt anhand der Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Hierfür muss der Bieter die Bewertungsbögen in Anlage 3 -Profilbögen_Auswertung_Weiterentwicklung-AIS.chat ausfüllen. Zusätzlich muss der Bieter aussagekräftige Profile jedes Teammitglieds einreichen, welche die Angaben nachvollziehbar belegen. Die Profile sollen insbesondere einen lebenslaufähnlichen Überblick über die berufliche Qualifikation sowie eine Darstellung der einschlägigen Referenzprojekte enthalten, aus denen die in den Profilbögen angegebenen Erfahrungen und Kenntnisse hervorgehen.
60 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen im Sinne des § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Der öffentliche Auftraggeber wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YTSM1ZU

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