Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Wechsel und Einbau von Strom-, Gas- und Wasserzählern

Status
Offen
Angebotsfrist
06.11.2026, 13:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
8.006.640 EUR
Lose
3
Auftraggeber
Mainzer Netze GmbH
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur und Wartung von Wasserzählern (50411100)
  • Reparatur und Wartung von Gaszählern (50411200)
  • Reparatur und Wartung von Stromzählern (50411300)
Bekanntmachungsnummer
693443-2026
Verfahrensnummer
0bbcd4fc-48e3-4bd2-a3a5-e82065d85393

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Mainzer Netze GmbH sucht Auftragnehmer für den turnusmäßigen und anlassbezogenen Wechsel und Einbau von Strom-, Gas- und Wasserzählern in ihrem Versorgungsgebiet in der Region Mainz. Bei Stromzählern gehören die Erfassung und Übermittlung der Zählerdaten dazu; ab dem geplanten Rollout 2028 ist auch die Montage von Steuerboxen vorgesehen. Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern für zunächst vier Jahre geschlossen, mit Verlängerungsmöglichkeiten auf maximal acht Jahre; die angegebenen Höchstwerte betragen rund 8,01 Millionen Euro für Strom, 1,15 Millionen Euro für Gas und 1,83 Millionen Euro für Wasser.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

30026916-Rahmenvereinbarung Wechsel und Einbau von Zählern - Los 1 Strom / Los 2 Gas / Los 3 Wasser Die Mainzer Netze GmbH beabsichtigt, den Wechsel und Einbau von Strom-, Gas- und Wasserzählern in ihrem Versorgungsgebiet im Rahmen einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern zu beauftragen. Grundlage der turnusmäßigen und anlassbezogenen Zählerwechsel bilden insbesondere die eichrechtlichen Vorgaben (MessEG, MessEV) sowie die einschlägigen technischen Regelwerke. Losstruktur: Los 1 - Strom: Wechsel und Einbau von Stromzählern (moderne und intelligente Messeinrichtungen) einschließlich der Erfassung und Übermittlung sämtlicher Zähler- und Wechseldaten; ab dem geplanten Rollout ab1). Los 2 - Gas: Wechsel und Einbau von Gaszählern (Turnuswechsel aufgrund ablaufender Eichgültigkeit, Restanten aus Vorjahren sowie Einholung von Stichprobenzählern für die zuständige Prüfstelle). Los 3 - Wasser: Wechsel und Einbau von Wasserzählern (Turnuswechsel aufgrund ablaufender Eichgültigkeit, Restanten aus Vorjahren sowie Einholung von Stichprobenzählern. Kein Loslimit / kein Zuschlagslimit: Es steht den Bietern frei, sich auf ein, zwei oder alle drei Lose zu bewerben. Eine Los- bzw. Zuschlagslimitierung besteht nicht. Angebot, Wertung und Zuschlag erfolgen für jedes Los eigenständig. Ein Bieter kann für ein, zwei oder alle drei Lose den Zuschlag erhalten. Vertragsart und Laufzeit: Je Los wird eine eigenständige Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Sie verlängert sich automatisch um bis zu zweimal jeweils um zwei weitere Jahre, sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich kündigt (maximale Gesamtlaufzeit: acht Jahre). Rahmenvertragspartner und Verteilungsschlüssel je Los: Der Auftraggeber schließt je Los die Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern. Die Verteilung der Einzelaufträge erfolgt rangbezogen nach dem Preisrang, den der jeweilige Auftragnehmer im Vergabeverfahren erreicht hat (Rang 1 = wirtschaftlichstes Angebot je Los): • bei einem Rahmenvertragspartner 100 %, • bei zwei Rahmenvertragspartnern 70 % / 30 %, • bei drei Rahmenvertragspartnern 60 % / 25 % / 15 %. Näheres regelt § 4 der Rahmenvereinbarung des jeweiligen Loses. Bitte beachten Sie Ergänzend Nr. 4.3 dieser Bewerbungsbedingungen. Schätzmengen, Höchstmenge und Höchstwert: Die im Preisblatt je Los ausgewiesenen Schätzmengen sind unverbindlich. Die im Preisblatt ausgewiesenen Höchstmengen und der ausgewiesene Höchstwert sind verbindlich und bilden die absolute Obergrenze. Ist die ausgewiesene Höchstmenge bzw. der ausgewiesene Höchstwert erreicht, erlischt die Befugnis des Auftraggebers zum Einzelabruf. Los 1 - Strom: 8.006.640 ,00 EUR netto Los 2 - Gas: 1.154.880,00 EUR netto Los 3 - Wasser: 1.826.400,00 EUR netto Technische und vertragliche Grundlage für Angebotserstellung und Leistungsausführung bilden je Los die Rahmenvereinbarung (Anlage A3.1, A3.2, A3.3), die jeweilige Leistungsbeschreibung (Anlage B1.x) und das Preisblatt (Anlage B2.x).

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1 Strom8.006.640 EUR

    Wechsel und Einbau von Stromzählern (moderne und intelligente Messeinrichtungen) einschließlich der Erfassung und Übermittlung sämtlicher Zähler- und Wechseldaten; ab dem geplanten Rollout ab dem Kalenderjahr 2028 zusätzlich die Montage von Steuerboxen (Vorgangs-Nr. 4 des Preisblatts Los 1).

    Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 Gas1.154.880 EUR

    Wechsel und Einbau von Gaszählern (Turnuswechsel aufgrund ablaufender Eichgültigkeit, Restanten aus Vorjahren sowie Einholung von Stichprobenzählern für die zuständige Prüfstelle).

    Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 Wasser1.826.400 EUR

    Wechsel und Einbau von Wasserzählern (Turnuswechsel aufgrund ablaufender Eichgültigkeit, Restanten aus Vorjahren sowie Einholung von Stichprobenzählern.

    Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Strom

Die Wertung der Angebote erfolgt losweise. Einziges Zuschlagskriterium je Los ist der Preis. Das Angebot je Los mit dem niedrigsten gewichteten Angebotspreis (nach Maßgabe der Wertungsformel/Gewichtung im Preisblatt des jeweiligen Loses) erhält den Rang 1. Die Zuteilung der Einzelaufträge erfolgt anschließend rangbezogen nach Maßgabe von Nr. 4.3. 4.2.1. Los 1 - Strom Der Wertungspreis wird je Angebot in Los 1 nach Maßgabe der folgenden Wertungsgewichtungen der einzelnen Vorgangs-Nrn. des Preisblatts Los 1 (Anlage B2.1) ermittelt. Der so ermittelte gewichtete Wertungspreis ist maßgeblich für Rangbildung und Zuschlag. 1 Wechsel von Stromzählern 25 % 2 Wechsel Restanten 13 % 3 Wechsel intelligenter Messsysteme (iMSys) 25 % 4 Steuerbox-Montage 15 % 5 Einholung Stichproben 20 % 10 Stundenlohnarbeiten 2 % Gesamt 100 %
100 %

LOT-0002 · Los 2 Gas

Der Wertungspreis wird je Angebot in Los 2 nach Maßgabe der folgenden Wertungsgewichtungen der einzelnen Vorgangs-Nrn. des Preisblatts Los 2 (Anlage B2.2) ermittelt. Der so ermittelte gewichtete Wertungspreis ist maßgeblich für Rangbildung und Zuschlag. 1 Wechsel von Gaszählern G4/G6 30 % 2 Wechsel von Gaszählern G16/G25 23 % 3 Einholung Stichproben 25 % 4 Restanten 20 % 7 Stundenlohnarbeiten 2 % Gesamt 100 %
100 %

LOT-0003 · Los 3 Wasser

Der Wertungspreis wird je Angebot in Los 3 nach Maßgabe der folgenden Wertungsgewichtungen der einzelnen Vorgangs-Nrn. des Preisblatts Los 3 (Anlage B2.3) ermittelt. Der so ermittelte gewichtete Wertungspreis ist maßgeblich für Rangbildung und Zuschlag. 1 Wechsel von Wasserzählern Q3=4 / iPERL 25 % 2 Wechsel von Wasserzählern Q3=10 / Q3=16 25 % 3 Einholung Stichproben 23 % 4 Restanten 15 % 5 Zulage Schachtanlagen 10 % 8 Stundenlohnarbeiten 2 % Gesamt 100 %
100 %

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.