Montage, Austausch und Instandhaltung von Messgeräten, Rauchwarnmeldern und Funk-Infrastruktur
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- CPV-Codes
- Installation von Messgeräten (51210000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 660415-2026
- Verfahrensnummer
- 5d255041-aafc-42d4-8281-fff40aa371ec
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 15 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH schreibt Leistungen für Wohngebäude und sonstige Objekte in Leipzig aus. Dazu gehören die Montage, der Austausch, die Instandhaltung und das Ablesen von Verteil- und Messgeräten sowie Arbeiten an Rauchwarnmeldern und der Funk-Infrastruktur. Laut Losbeschreibung soll die WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH einen Rahmenvertrag abschließen; konkrete Mengen und eine Laufzeit sind nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Installation von Verteil- und Messgeräten in Wohnobjekten und sonstigen Objekten und deren anschließende Instandhaltung, Austausch und Ablesung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Montage, Austausch und Instandhaltung von Verteil- und Messgeräten, Rauchwarnmeldern sowie der Funk-Infrastruktur
Die WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Montage, Austausch und Instandhaltung von Verteil- und Messgeräten, Rauchwarnmeldern sowie zur Funk-Infrastruktur. Der Auftraggeber befasst sich seit mehreren Jahren mit Dienstleistungen rund um Heizenergie- und Hausnebenkostenabrechnungen sowie mit der Ausstattung modernster digitaler Messtechnik und Funk-Infrastruktur zur Erfassung und Übermittlung der Verbrauchswerte. Der Auftraggeber erbringt diese Leistungen überwiegend für seine Muttergesellschaft, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft, und vereinzelt für Drittkunden. Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Erbringung der Leistungen zur Montage von Messtechnik, Rauchwarnmeldern und Funk-Infrastruktur sowie aller damit verbundenen Leistungen, einschließlich der gelegentlichen Montage von Funk-Rauchwarnmeldern. Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Montage von Heizkostenverteilern - Montage von Messkapsel-Wasserzählern - Montage von Aufputz-Wasserzählern - Montage von Ventil-Wasserzählern inkl. der benötigten Zubehörteile - Montage von Haus- bzw. Großwasserzählern - Montage und Inbetriebnahme von Wärmemengenzählern - Montage von Wärmemengenzählern - Montage und Inbetriebnahme Funkimpulsmodul für einen Wärmemengenzähler - Erstmontage von Funk-Rauchwarnmeldern - Montage/ Wiedermontage von Funk-Rauchwarnmeldern - Wartung von konventionellen Rauchwarnmeldern - Funk-Infrastruktur: Montage eines batteriebetriebenen Gateways; Montage eines batteriebetriebenen Knoten bzw. Datensammlers; Tausch der Batterie in einem Gateway oder Repeater bzw. Datensammler; Durchführung einer Datenauslesung eines Netzwerks vor Ort; Durchführung einer Datenauslesung mittels Walkby; Funknetz-Reparatur - Instandhaltungsleistungen Die WSL beabsichtigt, jährlich ca. 40.000 Messgeräte auszutauschen. Es handelt sich hierbei um einen Schätzwert und keine garantierte Abrufmenge. Ein Anspruch auf Ausschöpfung des geschätzten Leistungsumfangs besteht nicht. Die WSL beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages mit mehreren, maximal 5 Auftragnehmern. Die Festlaufzeit soll 2 Jahre betragen, wobei der Auftraggeber zur 2-maligen Ausübung einer Verlängerungsoption berechtigt ist, durch welche sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr verlängert.
Frist: 28.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 125 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung (Formular) nachzuweisen. Eigenerklärung und dazugehörige Erläuterungen, dass eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB stattgefunden hat. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 - 4 VgV. Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Montage, Austausch und Instandhaltung von Verteil- und Messgeräten, Rauchwarnmeldern sowie der Funk-Infrastruktur
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
15 Dateien laut Portal · Stand 25.09.2026| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Formular | - | |
| Anschreiben | - | |
| Anschreiben | - | |
| Sonstiges | - | |
| Formular | - | |
| Formular | - | |
| Leistungsverzeichnis | - | |
| Leistungsverzeichnis | - | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | - | |
| Leistungsverzeichnis | - | |
| Sonstiges | - | |
| Vertragsbedingungen | - |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 125 GWB. Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung (Formular) nachzuweisen. Eigenerklärung und dazugehörige Erläuterungen, dass eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB stattgefunden hat. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 - 4 VgV. Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.