Erneuerung einer Trinkwassertransportleitung mit Tief- und Rohrbauarbeiten in Bischofsheim
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Mainzer Netze GmbH
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen (45231000)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 673544-2026
- Verfahrensnummer
- f5ae1695-2bc6-4075-bc8b-0f64b465e45f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Mainzer Netze GmbH lässt rund 750 Meter einer Trinkwassertransportleitung mit einem Durchmesser von 800 Millimetern erneuern. Die Bauarbeiten betreffen den Abschnitt an der Bundesstraße 43 in Bischofsheim, von der Rampenauffahrt in Richtung Rüsselsheim. Die Angebotsfrist endet am 30. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
Tief- und Rohrbauarbeiten zur Erneuerung der Wassertransportleitung DN 800 St, Abschnitt B43 (Höhe BAB 671 - Ab- / Auffahrt Gustavsburg West) in Richtung Rüsselsheim (Höhe Abfahrtrampe Bischofsheim) für die Mainzer Netze GmbH; Projektnummer 1000-TP-01339
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Tief- und Rohrbau DN800, Abschnitt B43, Bischofsheim, TP01339 - 30029180
Die Mainzer Netze GmbH beabsichtigt die Erneuerung der in den Jahren 1926/1927 errichteten Trinkwassertransportleitung DN 800 aus Gusseisen (GG). Der Austausch der bestehenden Leitung erfolgt abschnittsweise und erstreckt sich insgesamt vom Wasserwerk Hof Schönau bis nach Gins-heim-Gustavsburg (Ortsteil Gustavsburg). Der hier betrachtete Planungsabschnitt hat eine Gesamtlänge von ca. 750 m. Er beginnt in Bischofsheim an der Rampenauffahrt Bischofsheim / B43 und verläuft im südlichen Seitenbereich zwischen der Fahrbahn der Bundesstraße B43 und der Bahnlinie Mainz - Frankfurt (Strecken 3520 und 3538) bis ca. 30 m westlich der Autobahnüberführung A671. Die Umsetzung der Maßnahme steht in zeitlicher Abhängigkeit vom derzeit laufenden Teilabschnitt (Maßnahme TP01340) zwischen der Ortseinfahrt Gustavsburg und der Autobahnüberführung A671. Diese Maßnahme wiederum ist abhängig von einer Maßnahme der DB Netz AG zur Erneuerung des Brückenbauwerks im Streckenkilometer 11,22 der Strecke 3535 (Bahnbrücke über die B43). Der Abschluss der Maßnahme TP01340 ist derzeit für Mitte Juni 2027 vorgesehen. Es ist geplant, mit der hier beschriebenen Maßnahme unmittelbar im Anschluss an den aktuell im Bau befindlichen Abschnitt zu beginnen, also spätestens ab Anfang Juli 2027. Die zu ersetzende Wasserleitung befindet sich in dem betrachteten Bauabschnitt derzeit außer Betrieb. Die Leitung wurde bereits in den Anfangsphasen der Maßnahme TP01340 aus bautechnischen Gründen getrennt und entleert. Die Wasserversorgung erfolgt aktuell über eine oberirdisch verlegte Ersatzleitung DA 630 aus PE, die entlang der gesamten Trasse parallel liegt. Bei der neuen Wassertransportleitung handelt es sich um eine Leitung DN/OD 813 x 10,0 aus Stahl mit ZMA/PE-Beschichtung. Die Leitung besteht aus 12 m bzw. 16 m langen Stahlrohren, die im Leitungsgraben miteinander verschweißt werden. Die Verlegung der WTL erfolgt in einem offenen, verbauten Leitungsgraben. An beiden Bauenden wird die neue Leitung an die GGG-Formteile der bestehenden DN-800-Leitung angebunden. Der Trassenverlauf liegt parallel zwischen der Bundesstraße B43 und der Trasse der Deutschen Bahn. Aufgrund der zu erwartenden Leitungsgrabentiefe von bis zu rd. 3 m unter Geländeoberkante sind Verbauarbeiten erforderlich. Ebenso sind aufgrund des anstehenden Grundwassers Maßnahmen zur Trockenhaltung des offenen Leitungsgrabens erforderlich. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Tief- und Rohrbau DN800, Abschnitt B43, Bischofsheim, TP01339 - 30029180
- Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis gemäß Dokument A06, Leistungsverzeichnis in Verbindung mit Dokument A01, Angebotsdeckblatt. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
- 100 %
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Änderungen und Bieterfragen
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