Wasserseitige Vorhaltung und Bekämpfung von Öl- und Schadstoffverunreinigungen in Bremen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.07.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft - Referat 32Profil ansehen
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.06.2026
Bekanntmachungsnummer
389241-2026
Verfahrensnummer
a650979a-3201-40a3-ac68-935c4a6fffa7
CPV-Codes
90741200 · Bekämpfung von Ölleckagen

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Kurzbeschreibung

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Referat 32 in Bremen, sucht einen Auftragnehmer für einen Bereederungsvertrag zur jederzeit verfügbaren wasserseitigen Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen durch Öl, Ölprodukte und vergleichbare Stoffe. Dafür sind ein geeignetes Ölwehr-, Transport- und Arbeitsschiff oder eine Ölbekämpfungsplattform einschließlich der erforderlichen Geräte vorzuhalten, zu betreiben, zu unterhalten und bei Schadstoffunfällen einzusetzen. Der Einsatz erfolgt nach tatsächlichem Bedarf der Stadtgemeinde Bremen; eine Mindeststundenmenge wird nicht garantiert. Die Teilnahmefrist endet am 8. Juli 2026 um 07:30 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Referat 32 - Quantitative Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz, Meeresumweltschutz, als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Bereederungsvertrages über schnelle, fachgerechte und rechtssichere Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen durch Öl, Ölprodukte und vergleichbare Stoffe der Stadtgemeinde Bremen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Sicherstellung einer jederzeit verfügbaren wasserseitigen Kapazität zur Schadstoffunfallbekämpfung für die Stadtgemeinde Bremen gemäß §§ 92 ff. Bremisches Was-sergesetz (BremWG) in Verbindung mit § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Leistung umfasst insbesondere die Vorhaltung einer geeigneten wasserseitigen Einsatzkapazität sowie deren schnellen, fachgerechten und rechtssicheren Einsatz zur Bekämpfung von Gewässerverunreinigungen durch Öl, Ölprodukte und vergleichbare Stoffe. Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung sind den Ziffern 4 ff. in der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das zu erwartende Auftragsvolumen für diese Tätigkeiten beschränkt sich auf die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten. Durch den Abschluss dieses Bereederungsvertrages entsteht kein Anspruch des Auftragnehmers (AN) gegen den AG auf Abruf einer bestimmten Mindeststundenmenge. Zu erbringen ist der tatsächliche Bedarf

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Wasserseitige Ölbekämpfung Bremen, V0343/2026

    Gegenstand der Leistung ist die Vorhaltung, der Betrieb, die Unterhaltung und der Einsatz einer für die wasserseitige Schadstoffunfallbekämpfung geeigneten Einsatzkapazität. Hierzu ist durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ein geeignetes • Ölwehr-, Transport- und Arbeitsschiff oder • eine Ölbekämpfungsplattform (z. B. Ponton, motorisiert oder nicht motorisiert) einschließlich der erforderlichen Ölbekämpfungsgeräte nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung einsatzbereit vorzuhalten, zu betreiben, zu unterhalten und im Bedarfsfall einzusetzen. Die ausgeschriebene Leistung ist als Vorhalte- und Einsatzleistung zur wasserseitigen Schadstoffunfallbekämpfung ausgestaltet. Sie umfasst neben der technischen Vorhaltung auch die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft erforderlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen. Der AN übernimmt auf Anforderung insbesondere folgende Leistungen: • Aktive Aufnahme von Ölen, Ölderivaten, Fetten und vergleichbaren Gewässerverunreinigungen von der Wasseroberfläche • Aufnahme von ölverschmutztem Treibgut (z. B. Holz, Treibsel, Unrat) • Reinigung von Uferböschungen, Wasserbauwerken und angrenzenden Bereichen • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beseitigung und Entsorgung der aufgenommenen Stoffe über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsnachweise sind auf Anforderung vorzulegen) Für jeden Einsatz ist eine Einsatzdokumentation zu erstellen • Inhalt: o Ablaufbeschreibung o eingesetztes Personal (inkl. Dokumentation Zeitaufwand) o eingesetzte Geräte (inkl. Dokumentation Zeitaufwand) o aufgenommene und entsorgte Mengen • Vorlage spätestens fünf Arbeitstage nach Einsatzende Einsätze und Übungen: • Ständige Erreichbarkeit 24/7/365 telefonisch oder per Funk für: o anfordernde bremische Behörden o Verursacher bzw. Zustandsstörer • Bei nicht motorisierten Plattformen ist die Verfügbarkeit eines geeigneten Schleppers sicherzustellen (der Schlepper selbst ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs) • Das Ölbekämpfungsschiff oder Ponton muss: o jederzeit einsatzbereit sein o tidenunabhängig agieren können • Nach Anforderung sind unverzüglich alle Vorbereitungen zu treffen, sodass das Schiff innerhalb von zwei Stunden auslauf- und einsatzbereit ist • Einsatz ausschließlich durch: o Geschultes und geübtes Personal o Besatzung mit gültigen Patenten und Befähigungszeugnissen, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. • Verpflichtende Teilnahme an bis zu zwei Ölwehrübungen pro Kalenderjahr innerhalb Bremen-Stadt mit einem Zeitumfang von bis zu 8 Stunden je Übung. Die Übungen können insbesondere aufgrund der Einbindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auch am Wochenende durchgeführt werden. Die Übungsteilnahmen dienen der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft im Rahmen der ausgeschriebenen Vorhalte- und Einsatzleistung. • Durchführung aller Einsätze und Übungen unter Beachtung geltender Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften Der AN übernimmt während der gesamten Vertragslaufzeit: • Permanente, dem Stand der Technik entsprechende Instandhaltung um die wasserseitige Ölbekämpfung jederzeit zu gewährleisten. • Regelmäßige Werftaufenthalte zum Erhalt der Klasse • Abschluss und Aufrechterhaltung einer ausreichenden: o Haftpflichtversicherung o Umwelthaftpflichtversicherung o Kaskoversicherung • Sicherstellung der technischen Inspektionen und der Gültigkeit aller Schiffspapiere, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. • Allgemeine Geschäfts- und Verwaltungsleistungen, insbesondere: o Beschaffung von Ausrüstung und Betriebsstoffen o Dokumentation o Abrechnung • Vorlage eines jährlichen Bereederungsberichts, der darstellt: o Einsätze und Übungen o Maßnahmen zu Betrieb und Unterhaltung o ggf. Tätigkeiten im Rahmen der Mehrzwecknutzung • Vorlage einer für die gesamte Vertragsdauer gültigen Kostenübersicht, welche: o Einsatzstunden o Personalaufwand o sonstige leistungsrelevante Kostenpositionen nachvollziehbar darstellt Weitere Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind den Ziffern 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlus-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisanga-ben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 616885-2026
Vergleichbare Verfahren192vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag115 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 18 Vergaben

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T&Truck & Havariedienst Jänicke GmbHOberkrämer3028.04.2025 - fallend
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PGPeene-Werft GmbH & Co. KGWolgast2014.08.2026 - steigend
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