Wartung von 2.600 Parkscheinautomaten in Köln
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.01.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
- CPV-Codes
- Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern (63712400)
- Bekanntmachung
- vergabeplattform.stadt-koeln.de
- Bekanntmachungsnummer
- 5710-2026
- Verfahrensnummer
- b48db90a-28ff-4f93-a021-0bed4f88d595
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln beschafft die Wartung von 2.600 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Köln. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem niedrigsten Preis vergeben; Angebotsfrist ist der 14. Januar 2026 um 13:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Wartung von Parkscheinautomaten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Wartung von Parkscheinautomaten
Gegenstand dieses Vertrages ist die Wartung von 2.600 Parkscheinautomaten (PSA) im Stadtgebiet Köln mit einer Vertagslaufzeit von 48 Monaten.
Frist: 14.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Keine
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Wartung von Parkscheinautomaten
- Der Bieter mit dem niedrigsten Angebot erhält den Zuschlag.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Keine
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 173796-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.