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Reinigung von Parkscheinautomaten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Leipzig
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.06.2026
CPV-Codes
Reinigungsdienste (90910000)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
444530-2026
Verfahrensnummer
612df86d-a64a-4a24-89ed-c52ead836c31

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Leipzig sucht einen Dienstleister für die Reinigung aller von ihr betriebenen Parkscheinautomaten, einschließlich solcher, die während der Vertragslaufzeit hinzukommen. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Höchstwert von 105.120 Euro netto für Leistungen in Leipzig.

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Leistungsbeschreibung

Reinigung aller vorhandenen und im Laufe der Vertragslaufzeit dazukommenden durch die Stadt Leipzig betriebenen Parkscheinautomaten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Reinigung von Parkscheinautomaten

    Rahmenvereinbarung über die Reinigung aller vorhandenen und im Laufe der Vertragslaufzeit dazukommenden durch die Stadt Leipzig betriebenen Parkscheinautomaten. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt 105.120,00 € netto. Mit Erreichen des Höchstwertes verliert diese Rahmenvereinbarung unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.

    Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Klimafreundliche Leistungserbringung
10 %
Preis
90 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 664256-2026

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