Reinigung von Parkscheinautomaten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Leipzig
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
- CPV-Codes
- Reinigungsdienste (90910000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 444530-2026
- Verfahrensnummer
- 612df86d-a64a-4a24-89ed-c52ead836c31
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Leipzig sucht einen Dienstleister für die Reinigung aller von ihr betriebenen Parkscheinautomaten, einschließlich solcher, die während der Vertragslaufzeit hinzukommen. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Höchstwert von 105.120 Euro netto für Leistungen in Leipzig.
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Leistungsbeschreibung
Reinigung aller vorhandenen und im Laufe der Vertragslaufzeit dazukommenden durch die Stadt Leipzig betriebenen Parkscheinautomaten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Reinigung von Parkscheinautomaten
Rahmenvereinbarung über die Reinigung aller vorhandenen und im Laufe der Vertragslaufzeit dazukommenden durch die Stadt Leipzig betriebenen Parkscheinautomaten. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt 105.120,00 € netto. Mit Erreichen des Höchstwertes verliert diese Rahmenvereinbarung unabhängig von der Vertragslaufzeit ihre Wirkung.
Frist: 28.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Klimafreundliche Leistungserbringung
- 10 %
- Preis
- 90 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 664256-2026
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