WAN-Netzdienstleistungen für LOTTO-Annahmestellen und Rechenzentren

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.10.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
3.300.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
LOTTO Hamburg GmbH
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.09.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
  • Netzverbunddienste (64221000)
  • Datennetzverwaltungs- und -unterstützungsdienste (72315000)
  • Internetdienste (72400000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
580735-2024
Verfahrensnummer
13b4c536-4d43-4fc0-8736-e4cd4f3bbef3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die LOTTO Hamburg GmbH beschafft Managed Services für ein geschlossenes, nicht öffentliches Weitverkehrsnetz (WAN) zur Kommunikation zwischen rund 385 LOTTO-Annahmestellen und den Rechenzentren des Unternehmens in Hamburg. Der Auftrag umfasst auch die Bereitstellung der erforderlichen Abschlussgeräte sowie weitere Dienstleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 3,3 Millionen Euro, die Laufzeit ist mit 2.160 Tagen angegeben; Teilnahmeanträge mussten bis zum 28. Oktober 2024, 11:00 Uhr, eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind WAN-Netzdienstleistungen (geschlossenes, nicht öffentliches WAN-Netz) für die Kommunikation zwischen den Annahmestellen der LOTTO Hamburg GmbH und den Rechenzentren der LOTTO Hamburg GmbH als Managed Service inkl. Bereitstellung der Abschlussgeräte sowie weiterer Dienstleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Telekommunikationsinfrastruktur für die Außenstellen der LOTTO Hamburg GmbH

    Die LOTTO Hamburg GmbH ist ein hundertprozentiges Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und führt in deren Auftrag die Staatslotterien durch. Zur Abwicklung der Spieltransaktionen der Spielteilnehmer verfügt die LOTTO Hamburg GmbH aktuell über ca. 385 LOTTO-Annahmestellen, die über das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg verteilt sind. Das derzeitige WAN-Netz wird als Managed-Lösung in einem geschlossenen, nicht öffentlichen Netz betrieben. Durch diese Lösung wird die technische Anbindung der Spielterminals, der Selbstbedienungsterminals (für die Bereiche B2B und B2C) und Marketingdisplays in den Annahmestellen an die Rechenzentren der LOTTO Hamburg GmbH realisiert. Zum Ende der Vertragslaufzeit mit dem jetzigen Vertragspartner sollen diese Leistungen neu ausgeschrieben werden. Das geforderte Leistungsspektrum beinhaltet eine zentrale, hochredundante Anbindung aller Annahmestellen an die Rechenzentren der LOTTO Hamburg GmbH, ein flächendeckendes Netz des Auftragnehmers im Geschäftsgebiet der LOTTO Hamburg GmbH (Bundesland Hamburg) mit Erfüllung der Sicherheitsanforderungen der LOTTO Hamburg GmbH an das Netz, DSL-Anschlüsse in den Annahmestellen der LOTTO Hamburg GmbH mit einer privaten Anbindung (außerhalb des Internets) an das Netz des Auftragnehmers und Mobilfunkverbindungen (privater APN). Eine hochredundante Verbindung zwischen den externen Rechenzentren der LOTTO Hamburg GmbH und dem Firmensitz der LOTTO Hamburg GmbH (Überseering, 4, 22297 Hamburg) besteht bereits und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Ein Umzug der Rechenzentren innerhalb des Großraums Hamburg ist während der Vertragslaufzeit nicht ausgeschlossen und muss vom Auftragnehmer unterstützt und umgesetzt werden, wenn die entsprechende Beauftragung durch die LOTTO Hamburg GmbH erfolgt (Option). Zudem kann ebenfalls optional eine Verschlüsselung des WAN-Netzes durch die LOTTO Hamburg GmbH beauftragt werden. Hinsichtlich der weiteren Details zum Leistungsinhalt und -umfang wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen, die den interessierten Unternehmen nach Einreichung einer ausgefüllten und unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung (Dokument "Vertraulichkeitserklärung - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und ggf. Dokument "Vertraulichkeitserklärung der Nachunternehmer und anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag") zur Verfügung gestellt wird.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§ 124 Abs. 2 GWB). Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". sowie § 129b Strafgesetzbuch gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 8 und Nr. 9 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 4 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". 1. Mit dem Teilnahmeantrag ist noch kein Angebot einzureichen. 2. Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Dokument "Liste der einzureichenden Unterlagen". 2. Die Bindefrist für die Angebote beträgt 2 Monate nach Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Telekommunikationsinfrastruktur für die Außenstellen der LOTTO Hamburg GmbH

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium und wird über das Dokument "Preisblatt - ANLAGE 2 zum EVB-IT Systemvertrag" ermittelt. Die Ermittlung des Angebots, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll, erfolgt nach der sogenannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: Preis und Qualität (Leistungspunkte). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Abschließendes Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl (L). Details siehe Ziff. 3.9 des Dokuments "Bewerbungsbedingungen".
50 %
Die Leistungspunktzahl ist nicht das einzige Zuschlagskriterium und wird über das Dokument "Kriterienkatalog - ANLAGE 1a zum EVB-IT Systemvertrag" ermittelt. Die Ermittlung des Angebots, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll, erfolgt nach der sogenannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018). Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden zwei Zuschlagskriterien bewertet: Preis und Qualität (Leistungspunkte). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Abschließendes Entscheidungskriterium ist die Leistungspunktzahl (L). Details siehe Ziff. 3.9 des Dokuments "Bewerbungsbedingungen".
50 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§ 124 Abs. 2 GWB). Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". sowie § 129b Strafgesetzbuch gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 8 und Nr. 9 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". gem. § 123 Abs. 4 GWB. Angabe im Dokument "Eignungsangaben - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" und bei Bedarf im Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag". 1. Mit dem Teilnahmeantrag ist noch kein Angebot einzureichen. 2. Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Dokument "Liste der einzureichenden Unterlagen". 2. Die Bindefrist für die Angebote beträgt 2 Monate nach Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 17.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 469112-2025

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