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Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fußverkehrs-Checks

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
Bekanntmachungsnummer
674868-2026
Verfahrensnummer
6e8951ea-3612-4de8-abd6-7550c9b632f0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Ausgeschrieben ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fußverkehrs-Checks in 20 ausgewählten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Auftraggeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima in Mainz; die Checks sind für den Zeitraum 2027 bis 2028 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fußverkehrs-Checks in 20 ausgewählten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Durchführung von Fußverkehrs-Checks 2027-2028

    Der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten und Ortszentren nachhaltig zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, Antworten auf die inzwischen deutlich spürbaren klimatischen Veränderungen zu finden. In diesem Zusammenhang spielt der Fußverkehr eine maßgebliche Rolle. Städte, die sich zu Fuß erleben lassen, sind attraktiver und bieten eine höhere Lebensqualität. Davon profitieren Einzelhandel und Gastronomie: Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmer. Überdies hat das Gehen positive Folgen für die Gesundheit und das Klima. Vor diesem Hintergrund möchte das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima auch in den Jahren 2027 und 2028 jeweils zehn im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählten Kommunen im Land die Durchführung von professionell vorbereiteten und begleiteten Fußverkehrs-Checks anbieten. Für die umfassende Abwicklung dieses Projekts wird ein externer Dienstleister gesucht. Unter einem Fußverkehrs-Check wird hier ein dialogorientiertes, partizipatives Veranstaltungsformat verstanden, bei dem die Bürger einer Stadt, die Verwaltung und die Politik in mehreren Terminen gemeinsam die Situation des Fußverkehrs in der Kommune erörtern. Im Mittelpunkt des Fußverkehrs-Checks stehen zwei geführte Begehungen pro Kommune, bei der die Stärken und Schwächen im Fußwegenetz erfasst und analysiert werden. Basierend auf den Erkenntnissen wird schließlich ein Maßnahmenplan zur Behebung der Mängel entwickelt. Die Fußverkehrs-Checks können unter ein bestimmtes Motto gestellt werden (z.B. Lebensqualität, Querungen). Die Durchführung der Fußverkehrs-Checks als landesweite Maßnahme zielt darauf ab, den Fußverkehr und seine spezifischen Ansprüche in Rheinland-Pfalz und insbesondere in den teilnehmenden Kommunen stärker in das Bewusstsein der Verwaltung und der Politik sowie der Bürger zu rücken. Die Fußverkehrsförderung in den Kommunen soll nachhaltig gestärkt werden, indem konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden (z.B. Status quo im Fußverkehr, Stärken-Schwächen-Analyse, Maßnahmenplan mit Prioritäts- und Kostenvermerk). Darüber hinaus soll die Institutionalisierung der Fußverkehrsförderung in den Kommunen unterstützt werden. Die landesweite Aktion soll Interesse an weiteren Maßnahmen der Fußverkehrsförderung wecken und den interkommunalen Erfahrungsaustausch zum Thema stimulieren. Für die Abwicklung der Maßnahme auf kommunaler Ebene sieht der Auftraggeber (AG) ein standardisiertes Projektdesign vor, das hinsichtlich Struktur, Zeit- und Kostenrahmen für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Dieses Grundgerüst kann von den Kommunen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer (AN) entsprechend den lokalen Erfordernissen inhaltlich unterschiedlich gefüllt werden. Wichtig ist dabei, dass die Fußverkehrsförderung im Fokus steht und die Vorgaben des AG nicht verletzt werden. Darüber hinaus sollen die Kommunen angeregt werden, in Eigenregie und auf eigene Kosten weitere Elemente umzusetzen. Dem zu beauftragenden Dienstleister kommen die folgenden Aufgaben zu: - Vom Datum der Auftragserteilung bis zum Abschluss der Maßnahme Ende 2028 begleitet der AN in enger Abstimmung mit dem AG die landesweite Maßnahme in vorbereitender, ausführender und nachbereitender Funktion und als Berater. - In den insgesamt 20 ausgewählten Kommunen nimmt der AN in enger und einvernehmlicher Abstimmung mit den kommunalen Akteuren die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme vor. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Der zu vergebende Auftrag gliedert sich in die nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete. AP 1.1: Projektsteuerung AP 1.2: Abstimmung mit dem Auftraggeber in Präsenz AP 1.3: Detailplanung des Projekts AP 1.4: Bewerbungsaufruf AP 1.5: Auswahlkriterien und Bewerbungsunterlagen AP 1.6: Durchführung des Bewerbungsverfahrens AP 1.7: Auswahl der Kommunen mit Hilfe einer Fachjury AP 1.8: Erstellung von allgemeinen Textvorlagen zum Fußverkehrs-Check für die Kommunen AP 1.9: Unterstützung bei der Pressearbeit auf Landesebene AP 2.1: Vorbereitungsarbeiten zum Fußverkehrs-Check in der Kommune AP 2.1.1 Konkretisierung des Untersuchungsdesigns AP 2.1.2: Organisation des Gesamtprojekts AP 2.1.3: Unterstützung der Presse- und Medienarbeit vor Ort AP 2.1.4: Teilnehmer-Akquise AP 2.2: Auftakt-Workshop AP 2.3: Begehungen in der Kommune AP 2.4: Abschluss-Workshop AP 2.5: Abschlussbericht für die Kommune AP 2.6: Vorstellung der Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks im Gemeinderat AP 3.1: Abschlussberichte auf Landesebene Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.

    Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende Unterlagen übermittelt, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Durchführung von Fußverkehrs-Checks 2027-2028

Grundlage ist der Gesamtbruttopreis (Wertungspreis gemäß Preisblatt). Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).
30 %
Die Leistung wird nach folgenden Unterkriterien bewertet: - Darstellung der Gesamtkonzeption (50 Punkte) - Arbeitsgestaltung (10 Punkte) - Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams (10 Punkte) Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (Zuschlags- und Bewertungsmatrix).
70 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026
Anschreiben - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdfAnschreiben111 KB
Aufgabenbeschreibung_und_Vergabebedingungen_FVC 27_28.pdfSonstiges341 KB
Bieter-Bewerbergemeinschaft - Erklaerung.docxFormular107 KB
Eigenerklaerung EU-Sanktionen.docxFormular109 KB
Eigenerklaerung ueber das Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden.docxFormular109 KB
Eigenerklaerung_zur_Eignung.docxFormular204 KB
Einführung der webbasierten Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen - Stand 26.05.2026.pdfAnschreiben685 KB
Hinweise zur elektronischen Einreichung von Angeboten und Teilnahmeantraegen - Stand 26.05.2026.pdfAnschreiben222 KB
Informationen zum Datenschutz - Stand 15.07.2026.pdfSonstiges49 KB
Informationen zum Vergabemarktplatz und zum Bietertool - Stand 26.05.2026.pdfSonstiges849 KB
Nachunternehmer_Eignungsleihe_Erklaerung.docxFormular102 KB
Preisblatt_FVC 27_28.xlsxSonstiges21 KB
Scientology-Schutzerklaerung.docxFormular188 KB
Tariftreue - Mindestentgelterklaerung ab 2026.docxVertragsbedingungen107 KB
Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen.docxFormular101 KB
Vertragsentwurf_FVC 27_28.pdfVertragsbedingungen138 KB
Zuschlags-_und_Bewertungsmatrix_FVC 27_28.pdfSonstiges135 KB

Anforderungen

Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 Vergabeverordnung (VgV) Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende Unterlagen übermittelt, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen ergänzt, erläutert, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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