Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Verwertung teerhaltigen Straßenaufbruchs, von Fugenvergussmasse und Beton

Status
Offen
Angebotsfrist
12.01.2027, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
  • Dienstleistungen im Umweltschutz (90700000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
668498-2026
Verfahrensnummer
072bb8ea-d319-4cba-88c3-e20601c542d8

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 8 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München lässt teerhaltigen Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und Beton aus verschiedenen Tiefbaumaßnahmen im Stadtgebiet München verwerten. Der Straßenaufbruch kann umweltgefährdende Stoffe enthalten; die angegebene Laufzeit beträgt 360 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Fugenvergussmasse und Beton aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau im Stadtgebiet München

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch

    Das Baureferat, Hauptabteilung Tiefbau, der Landeshauptstadt München ist für Neubauund Unterhaltsmaßnahmen bei Straßen im Stadtgebiet München zuständig. In den öffentlichen Verkehrsflächen wurde im Stadtgebiet von München bis etwa 1970 Straßenpech (Teer) als Bindemittel verwendet, das umweltgefährdende Stoffe enthält. Des Weiteren wurde bis 2007 anfallender teerhaltiger Straßenaufbruch bei Umbaumaßnahmen nach Möglichkeit in Form von mit hydraulischen Bindemitteln hergestellten Kaltmischfundationsschichten (KMF) wieder eingebaut. Bei einigen Straßenbaumaßnahmen fällt daher teerhaltiger Straßenaufbruch auch in Form von KMF an, der umweltverträglich entsorgt werden muss. Untergeordnet können darüber hinaus teerhaltige Fugenvergussmasse (FVM), schadstoffbelasteter Beton und Natursteine mit Anhaftungen für die Entsorgung anfallen. Der Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist eine vom Auftragnehmer durchzuführende ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, teerhaltige FVM und Beton in zugelassenen Anlagen, inkl. des Transports sowie einer für das gewählte Entsorgungsverfahren notwendigen Aufbereitung und Zwischenlagerung. Hierzu wird der Auftragnehmer gemäß § 22 KrWG mit der Erfüllung der Pflichten des Abfallerzeugers (hier: der Auftraggeber) beauftragt. Die abfallrechtliche Verantwortung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird für diese Rahmenvereinbarung im ausgeschriebenen Zeitraum eine Menge von ca. 8.000 t teerhaltigem Straßenaufbruch, ca. 100 t Gemisch aus FVM und Splittbettung sowie ca. 500 t Beton aus ca. 40 verschiedenen Baumaßnahmen erwartet. Das Material liegt als Granulat oder Schollen mit maximaler Kantenlänge von 0,8 m vor. Die ausgeschriebenen Mengen einzelner Leistungen beruhen auf den Erfahrungen der letzten Jahre, Abschätzungen aus den Baugrunderkundungen sowie den derzeit vorliegenden Kenntnissen über geplante Baumaßnahmen. Sie sind daher erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann. -- Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Mindestabnahme von 75 % der Gesamtsumme des Angebotes festgesetzt. Die Höchstgrenze, bis zu der ein Einzelabruf durch den Auftraggeber erfolgen kann, ist 140 % der Gesamtsumme des Angebots.

    Frist: 12.01.2027, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. -- Alle Unterlagen sind in dem Dokument "Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=299001 Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
100 %

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 29.09.2026
Anlage 2_Angaben zur Zwischenlagerung_Entsorgung.pdfSonstiges -
Anlage 3 Angaben Kalkulation.pdfSonstiges -
Anlage_1_Nachweise_Erklaerungen.pdfFormular -
Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdfSonstiges -
L2140_Beiblatt_zu_L214.pdfSonstiges -
L_215_Zusätzliche Vertragsbedingungen_082025_LHM_Bauref.pdfVertragsbedingungen -
Vergabeunterlagen vom 28.09.2026 (PDF)Sonstiges -
eForm_16_25490.pdfSonstiges -

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. -- Alle Unterlagen sind in dem Dokument "Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden.pdf" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=299001 Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.