Verwaltung und Verwertung ehemaliger Militär- und Bodenreformgrundstücke
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
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- Verkauf von Grundstücken (70122100)
- Verwaltung von Grundstücken (70332100)
- Diverse Dienstleistungen (98300000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 771442-2026
- Verfahrensnummer
- 47f55d32-cfe6-4b8e-bc50-551448113ffe
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg sucht einen Dienstleister zur Verwaltung, Entwicklung und Verwertung ehemaliger Grundstücke der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen sowie von Bodenreformgrundstücken. Der Auftrag umfasst zwei Lose; für Los 1 sind rund 117 Liegenschaften mit insgesamt etwa 9.500 Hektar genannt, außerdem gehört die Kontrolle bereits geschlossener Verwertungsverträge zum Leistungsumfang. Angebote sind bis zum 7. Dezember 2026 einzureichen; eine Laufzeit oder ein Rahmenvertragsmodell ist in den Angaben nicht ausgewiesen.
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Leistungsbeschreibung
Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind (Los 1). Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11-16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind. BRV-A-Liegenschaften und die Verwertung von Bodenreformgrundstücken in Fremdeigentum, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs - V ZR 65/07 - vom 7.12.2007 betroffen sind. BRV-B-Liegenschaften (Los 2) - sowie Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten WGT (Los 1) - und BRV (Los 2) -Liegenschaften.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Verwaltung, Entwicklung und Verwertung der WGT-Liegenschaften
Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von landeseigenen Grundstücken, die vormals von der Westgruppe der russisch-sowjetischen Truppen genutzt worden sind. WGT-Liegenschaften - und Vertragscontrolling bzgl. der bereits verwerteten Grundstücke. Bestand der Liegenschaften am 1. Juli 2026 (Veränderungen bis Leistungsbeginn durch Veräußerung oder Zugänge möglich, nähere Angaben enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen): Los 1 ca. 117 WGT-Liegenschaften (insgesamt ca. 9 500 ha) sowie Vertragscontrolling bei bereits veräußerten Grundstücken (ca. 1 424 Grundstücksverträge, davon ca. 137 mit überwachungsbedürftigen Klauseln). Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer von Los 1 nach Maßgabe von Teil C und D mit der Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von weiteren Grundstücken mit vergleichbaren Anforderungen sowie mit Monitoring-Maßnahmen auf Grundstücken mit vergleichbaren Anforderungen, die bereits veräußert worden sind, beauftragen.
LOT-0002 · Verwaltung und Verwertung von Bodenreformliegenschaften
Gegenstand von Los 2 ist die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken, die im Zuge der Abwicklung der Bodenreform gem. Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB in das Eigentum des Landes übergegangen sind - BRV-A-Liegenschaften -, und die Verwaltung von Bodenreformgrundstücken, die vom Urteil des Bundesgerichtshofs - V ZR 65/07 - vom 7. Dezember 2007 betroffen sind - BRV-B-Liegenschaften - und das Vertragscontrolling bezüglich der bereits verwerteten Bodenreformgrundstücke.
Anforderungen an deinen Betrieb
Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung Ausschlussgründe Formular 4.1. EU Der Auftraggeber ist berechtigt zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen und Auszüge aus dem Bundeszentralregister vom Bewerber anzufordern. Erklärung zur Umsetzung von Art. 5 k Abs. 1 VO (EU) zu Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Sonderformular Russlandembargo). § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Verwaltung, Entwicklung und Verwertung der WGT-Liegenschaften
- Näheres ergibt sich aus Teil A der Vergabeunterlagen.
- 65 %
- Näheres ergibt sich aus Teil A der Vergabeunterlagen. Maßgeblich ist die Gesamtwirtschaftlichkeit für Los 1 und Los 2.
- 35 %
LOT-0002 · Verwaltung und Verwertung von Bodenreformliegenschaften
- Näheres ergibt sich aus Teil A der Vergabeunterlagen.
- 65 %
- Näheres ergibt sich aus Teil A der Vergabeunterlagen. Maßgeblich ist die Gesamtwirtschaftlichkeit für Los 1 und Los 2.
- 35 %
Vergabeunterlagen
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Belege für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung Ausschlussgründe Formular 4.1. EU Der Auftraggeber ist berechtigt zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen und Auszüge aus dem Bundeszentralregister vom Bewerber anzufordern. Erklärung zur Umsetzung von Art. 5 k Abs. 1 VO (EU) zu Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Sonderformular Russlandembargo). § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete). Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.11.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP9YMVHUDS
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