Verwahrstellenleistungen für Spezialfonds des Landes Sachsen-Anhalt

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-AnhaltProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.09.2026
Bekanntmachungsnummer
644976-2026
Verfahrensnummer
abdc6251-233f-49e1-9cab-150d8a8dec54
CPV-Codes
66000000 · Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; 66100000 · Bank- und Investmentdienstleistungen

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Kurzbeschreibung

Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt sucht eine Verwahrstelle für die vom Land aufgelegten Spezialfonds, darunter den Brocken-Fonds und den Elbe-Fonds, mit einem Anlagevolumen von rund 3,5 Milliarden Euro. Die Leistungen betreffen außerdem die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ sowie den „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“; derzeit sind 20 Landesvermögen im Brocken-Fonds investiert. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für Sachsen-Anhalt, die Teilnahmeanträge müssen bis zum 29. Oktober 2026, 11:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 3,5 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in mehrere vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Brocken-Fonds besteht aus neun Segmenten und der Elbe-Fonds aus einem Segment, welche jeweils von spezialisierten Vermögensverwaltern bewirtschaftet werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland. Das bestehende Mandat der Verwahrstelle wird nach 10 Jahren Laufzeit turnusgemäß ausgeschrieben. Aus wirtschaftlichen und operationellen Gründen wird für alle vom Land aufgelegten Spezialfonds dasselbe Institut als Verwahrstelle mandatiert. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 20 verschiedene Vermögen des Landes in den Brocken-Fonds investiert. Die größten Anleger sind die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Das Geldvermögen des „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“ wird thesaurierend angelegt. Es dient dazu, künftige Versorgungs- und Beihilfeausgaben des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Die öffentliche Vergabe der Verwahrstelle erfolgt nach dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Bei diesem mehrstufigen Verfahren kann jedes Unternehmen einen Teilnahmeantrag einreichen. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden alle Unternehmen, gegen welche keine Ausschlussgründe vorliegen und welche die Eignungskriterien erfüllen, zur Abgabe eines Erstangebots anhand eines Fragebogens eingeladen. In diese Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb werden die für die Teilnahme- und Angebotsphase relevanten Informationen zur Verfügung gestellt. Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf - Mandatsvorgaben.pdf“ verwiesen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Verwahrstelle eines Spezial-AIF nach Deutschem Recht Dienstleistungen für das Land Sachsen-Anhalt sowie die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“

    Beschreibung vgl. Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögungswerte). § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Insolvenz GWB 124 (1) Nr. 2 GWB §124 (1) Nr. 4 GWB 124 (1) Nr. 1 GWB (1) Nr. 2 GWB 124 (4) Nr. 3 GWB 124 (8) + (9) GWB 124 (1) Nr. 3+8 GWB 123 (4) Nr. 1 000

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Verwahrstelle eines Spezial-AIF nach Deutschem Recht Dienstleistungen für das Land Sachsen-Anhalt sowie die Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ und „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“

a) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 Abs. 2 VgV erteilt. b) Die Angebotsabgabe erfolgt durch Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens. c) Der Fragebogen ist in Kapitel unterteilt, die den nachstehend beschriebenen Zuschlagskriterien entsprechen: Zuschlagskriterien/Gewichtung in Prozent Erfahrung = 10 Organisation und Human Resources = 10 Systeme und Datenqualität = 20 Dienstleistungen und Prozesse = 20 Transition / Migrationsmanagement = 5 d) Jedes Kapitel im Fragebogen beginnt mit einer Erläuterung, wie die Informationen bei der Bewertung verwendet werden. e) Das Bewertungsmodell gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bieter. f) Die Angebote werden durch die Vergabe von Punkten im Bereich von eins bis vier (vgl. höchste Punktzahl) für jede Frage jedes Kriteriums bewertet. Fehlende Antworten auf die Fragen werden mit null Punkten bewertet und wirken sich somit negativ auf die Bewertung dieses Kriteriums aus. Quantitative Fragen werden grundsätzlich linear bewertet. g) Für jedes Vergabekriterium wird eine Punktzahl berechnet, die in Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ausgedrückt wird. h) Die Gesamtpunktzahl jedes Angebots ist die gewichtete Summe der Punktzahlen der Zuschlagskriterien. i) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.
65 %
Gebühren und Gebührentransparenz = 35
35 %

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 18.09.2026
0 - Checkliste Teilnahmeantrag.pdfAnschreiben294 KB
1 - Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.pdfSonstiges335 KB
2a - Datenschutzhinweise AIB.pdfSonstiges89 KB
2b - Datenschutzinformation MF.pdfSonstiges162 KB
A1 - Teilnahmeantrag.docxAnschreiben62 KB
A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland.docxFormular47 KB
AB3 - Verpflichtungserklärung.docxFormular41 KB
Entwurf - Mandatsvorgaben.pdfSonstiges127 KB
H - Hinweise Verfahrensfragen.pdfSonstiges71 KB
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB

Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögungswerte). § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Insolvenz GWB 124 (1) Nr. 2 GWB §124 (1) Nr. 4 GWB 124 (1) Nr. 1 GWB (1) Nr. 2 GWB 124 (4) Nr. 3 GWB 124 (8) + (9) GWB 124 (1) Nr. 3+8 GWB 123 (4) Nr. 1 000

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren13vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag8 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 5 Vergaben

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Sachsen-Anhalt
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    09.04.2025noch 31 Monate09.04.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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Verfahren pro Jahr4Ø seit 2025
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Leistungsbereiche

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Erfüllungsorte

nach Verfahren

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