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Vertragsbegleitung für eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
06.10.2026
CPV-Codes
Versicherungen (66510000)
Bekanntmachungsnummer
688742-2026
Verfahrensnummer
c4592ada-c6c3-42c9-b9d4-787bdbcfb78c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe suchen eine Vertragsbegleitung für eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung im Projekt zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U3 am Mexikoplatz in Berlin. Der Auftrag ist projektbezogen; ein Auftragswert und eine Vertragslaufzeit sind nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 3. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Vertragsbegleitung Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Verlängerung U3 Mexikoplatz in Berlin- Los 2

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Vertragsbegleitung Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Verlängerung U3 Mexikoplatz - Los 2

    Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung Los 2: Vertragsbeteiligung

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Vertragsbegleitung Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Verlängerung U3 Mexikoplatz - Los 2

Gegenstand der Bewertung dieses Kriteriums ist das Auftreten der für die BVG zuständigen Ansprechpartner im Rahmen der Angebotspräsentation. Das Kriterium dient
15 %
1. Grundprämiensatz (Bauleistung und Haftpflicht) in % (Bewertung: 70%) 2. Verlängerungsprämiensatz (Bauleistung und Haftpflicht) in % (Bewertung: 12,5%) 3. Stillstand-Verlängerungsprämiensatz pro Monat in % (Bewertung: 2,5%) Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
85 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026
Allgemeine Verfahrenshinweise Verhandlungsverfahren mit TNW.pdfSonstiges387 KB
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB).pdfVertragsbedingungen271 KB
Bewertungsmatrix_FEM4-0504-2026_Los2.pdfSonstiges191 KB
BVB BerlAVG_2408_ab EU.pdfSonstiges190 KB
BVG_Supplier_Code_of_Conduct.pdfSonstiges168 KB
Checkliste Teilnahmeantrag FEM4-0504-2026.pdfAnschreiben209 KB
Eigenerklärung zur Eignung FEM4-0504-2026 Los 2.pdfFormular376 KB
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung für das Projekt U3 MEX.pdfSonstiges11 KB
Projektpräsentation Versicherung U3 Mex.pdfSonstiges4,8 MB
Prämienangebotsblatt_FEM4-0504-2026_Los2.pdfSonstiges315 KB
U01B_PFU_U3MEX_Erlaeuterungsbericht.pdfSonstiges566 KB
Vertraulichkeitserklärung final.pdfFormular205 KB
2025-06_Bewerber-Bietergemeinschaftserklaerung.pdfFormular740 KB
2025-06_BVB_Frauenfoerderung.pdfSonstiges810 KB
2025-06_Eigenerklaerung_Umsetzung_Art_5k.pdfFormular784 KB
2025-06_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe.pdfFormular748 KB
2025-06_Verzeichnis_Unterauftrag_Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges701 KB

Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

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