Planung und Lieferung von drei Anlagen zur automatisierten Unterflurreinigung von U-Bahn-Fahrzeugen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- CPV-Codes
- Reinigungsmaschinen (42995000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 668517-2026
- Verfahrensnummer
- 7bf1065c-c435-4885-8091-9acffd41aad0
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beschaffen drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) von U-Bahn-Fahrzeugen. Der Auftrag umfasst Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Probebetrieb und Endabnahme an den Betriebswerkstätten Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg in Berlin. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung und Montage von drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) von U-Bahn-Fahrzeugen an den Betriebswerkstätten Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Automatisierte technische Unterflur-Reinigung an U-Bahn-Fahrzeugen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, der Probebetrieb sowie die Endabnahme von drei Anlagen zur automatisierten technischen Unterflurreinigung (ATR) für U-Bahn-Fahrzeuge der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Die Anlagen sind an den Liegenschaften Britz-Süd, Friedrichsfelde und Machandelweg zu errichten und in die dort geplanten Hallenneubauten zu integrieren. Die bauseitige Grundstruktur der Hallen ist vorgegeben. Die Anlagen sind in die vorhandene Infrastruktur einzupassen. Auf den Liegenschaften Britz-Süd und Friedrichsfelde werden ausschließlich Großprofilfahrzeuge, auf der Liegenschaft Machandelweg ausschließlich Kleinprofilfahrzeuge gereinigt. Der Leistungsumfang umfasst sämtliche für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen und Peripheriesysteme, insbesondere die automatisierte Reinigung des Unterflurbereichs mittels Druckluft/Robotertechnik, die Abdichtung des Unterflurbereichs gegenüber der Halle, die Absaugung anfallender Stäube durch geeignete Entstaubungsanlagen sowie die zugehörigen Stahlkonstruktionen für Bahnsteigebenen und Laufwege. Die Anlagen sind modular auszulegen. Ein Modul dient der Reinigung einer 2-Wagen-Einheit. Die Gesamtanlagen bestehen in Britz-Süd und Friedrichsfelde aus jeweils drei Modulen, in Machandelweg aus zwei Modulen, jeweils mit übergeordneter Steuerung, separater Drucklufterzeugung und eigenständigem Bedienstand. Die Anlagen sind CE-konform, nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und harmonisierten Normen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik auszuführen. Optional ausgeschrieben werden Wartungsleistungen während und nach der Verjährungsfrist für Mängelansprüche sowie ein Ersatz- und Verschleißteilpaket.
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Automatisierte technische Unterflur-Reinigung an U-Bahn-Fahrzeugen
- Gesamtangebotspreis (netto) gemäß Preisblatt
- 100 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 29.09.2026| Sonstiges | 1,8 MB | |
| Sonstiges | 815 KB | |
| Sonstiges | 168 KB | |
| Sonstiges | 223 KB | |
| Vertragsbedingungen | 177 KB | |
| Sonstiges | 118 KB | |
| Anschreiben | 138 KB | |
| Formular | 350 KB | |
| Sonstiges | 65 KB | |
| Sonstiges | 629 KB | |
| Anschreiben | 139 KB | |
| Sonstiges | 3 MB | |
| Formular | 740 KB | |
| Sonstiges | 810 KB | |
| Formular | 784 KB | |
| Formular | 748 KB | |
| Sonstiges | 701 KB | |
| Sonstiges | 157 KB |
Anforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 11. Erklärung zur Höhe der Versicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.09.2026Berichtigung 1Ergänzung eines Hinweises auf die im Vorfeld durchgeführte Markterkundung sowie Bereitstellung der dort vorgestellten Präsentation als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Gewährleistung eines gleichen Informationsstands aller Unternehmen (§ 7 SektVO). Neue Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 12.10.2026, 12:00 Uhr. Bereits eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt und sind erneut einzureichen. Im Übrigen bleiben die Vergabeunterlagen unverändert.
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