Vertragsbegleitung für eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
- Versicherungen (66510000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 688742-2026
- Verfahrensnummer
- c4592ada-c6c3-42c9-b9d4-787bdbcfb78c
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe suchen eine Vertragsbegleitung für eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung im Projekt zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U3 am Mexikoplatz in Berlin. Der Auftrag ist projektbezogen; ein Auftragswert und eine Vertragslaufzeit sind nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 3. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Vertragsbegleitung Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Verlängerung U3 Mexikoplatz in Berlin- Los 2
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Vertragsbegleitung Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Verlängerung U3 Mexikoplatz - Los 2
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung Los 2: Vertragsbeteiligung
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Vertragsbegleitung Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Verlängerung U3 Mexikoplatz - Los 2
- Gegenstand der Bewertung dieses Kriteriums ist das Auftreten der für die BVG zuständigen Ansprechpartner im Rahmen der Angebotspräsentation. Das Kriterium dient
- 15 %
- 1. Grundprämiensatz (Bauleistung und Haftpflicht) in % (Bewertung: 70%) 2. Verlängerungsprämiensatz (Bauleistung und Haftpflicht) in % (Bewertung: 12,5%) 3. Stillstand-Verlängerungsprämiensatz pro Monat in % (Bewertung: 2,5%) Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
- 85 %
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026| Sonstiges | 387 KB | |
| Vertragsbedingungen | 271 KB | |
| Sonstiges | 191 KB | |
| Sonstiges | 190 KB | |
| Sonstiges | 168 KB | |
| Anschreiben | 209 KB | |
| Formular | 376 KB | |
| Sonstiges | 11 KB | |
| Sonstiges | 4,8 MB | |
| Sonstiges | 315 KB | |
| Sonstiges | 566 KB | |
| Formular | 205 KB | |
| Formular | 740 KB | |
| Sonstiges | 810 KB | |
| Formular | 784 KB | |
| Formular | 748 KB | |
| Sonstiges | 701 KB |
Anforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
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