Verpachtung und Betrieb eines Glasfasernetzes mit Internet- und Telekommunikationsdiensten
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 4.700.300 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Schemmerhofen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.10.2026
- CPV-Codes
- Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (64214400)
- Bekanntmachung
- deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 676142-2026
- Verfahrensnummer
- 7421341a-082c-442e-8ae9-bdf89f5c38a6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 10 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Schemmerhofen sucht einen Betreiber für ihr passives Glasfasernetz, das die Glasfaser bis zu den Gebäuden führt und von der Gemeinde errichtet wird. Der Betreiber soll das Netz verpachten, Internet- und Telekommunikationsdienste anbieten, anderen Anbietern einen offenen Netzzugang gewähren sowie Wartung, Entstörung und weitere Serviceleistungen übernehmen. Der Auftrag umfasst das Gemeindegebiet Schemmerhofen, wird als Gesamtlos vergeben und hat einen geschätzten Wert von rund 4,7 Millionen Euro; die Netzinbetriebnahme ist derzeit für 2030 vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes (FTTB), das die Gemeinde Schemmerhofen im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes in der Fassung vom 31.03.2023) errichtet, an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt nach einem Pacht- und Netzbetriebsvertrag Die Leistung wird als ein Gesamtlos vergeben.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Betrieb Gigabit-Netz in der Gemeinde Schemmerhofen4.700.300 EUR
Die Gemeinde Schemmerhofen errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemeindegebiet ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt die Gemeinde gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme ist derzeit für das Jahr 2030 vorgesehen. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Aufgabenbeschreibung, Kundenpotenzial und Trassenkonzept, Ziff. 3.4.2) umfasst das Ausbaugebiet voraussichtlich rund 810 Adressen. Die Gemeinde erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Gegenstand sind ausschließlich Adressen der Förderkulisse graue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0). Nicht Gegenstand sind die im Rahmen des „Weiße-Flecken“-Programms errichteten und bereits zum Betrieb vergebenen Netze sowie das Backbone-/Zuführungsnetz der Gemeinde, mit denen der Ausschreibungsgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2, Ziff. 3.1 bis 3.3). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 23.11.2023; Az. 832.6/10-23 04BW20848 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025 (FOBIS-ID 2000384064); Az. 4-8433.6/7 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Betrieb Gigabit-Netz in der Gemeinde Schemmerhofen
- Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
- 100 %
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026| Sonstiges | 100 KB | |
| Sonstiges | 383 KB | |
| Sonstiges | 151 KB | |
| Sonstiges | 37 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Formular | 404 KB | |
| Sonstiges | 529 KB | |
| Sonstiges | 953 KB | |
| Sonstiges | 344 KB | |
| Vertragsbedingungen | 284 KB |
Anforderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.