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Verpachtung passiver Glasfaserinfrastruktur zum Betrieb eines Gigabit-Netzes

Status
Offen
Angebotsfrist
29.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.526.708 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.09.2026
CPV-Codes
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (64214400)
Bekanntmachung
deutsche-evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
663806-2026
Verfahrensnummer
1b8d8485-c168-4084-966f-f33a848041ef

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Biberach an der Riß in Baden-Württemberg verpachtet passive Glasfaserinfrastruktur aus dem Förderprogramm für sogenannte „Graue Flecken“ zum Betrieb eines Gigabit-Netzes. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 2,53 Millionen Euro; die angegebene Dauer beträgt 6.480 Tage. Für den Ausbau sind Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Der AG plant unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms zu ergänzen. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen aus der „Graue-Flecken-Förderung“ zum Netzbetrieb.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Betrieb Gigabit-Netz in Biberach an der Riß2.526.708 EUR

    Die Stadt Biberach an der Riß (im Folgenden: „AG“) ist eine Große Kreisstadt in Baden-Württemberg. Die Hochschulstadt Biberach liegt im nördlichen Oberschwaben und ist ein Mittelzentrum der Region Donau-Iller im Regierungspräsidium Tübingen. Sie ist die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises. Mit den Nachbargemeinden Attenweiler, Eberhardzell, Hochdorf, Maselheim, Mittelbiberach, Ummendorf und Warthausen besteht eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft. In Biberach sind viele mittelständische und internationale Firmen ansässig, darunter Boehringer, Liebherr und EnBW. Der AG sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden, Schulen und Verwaltungseinrichtungen im Versorgungsgebiet mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung und ist ein prioritäres Ziel des AG. Seit dem Jahr 2023 baut der AG die Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet sukzessive aus. Der Ausbau erfolgte sowohl im ungeförderten als auch im geförderten Umfeld (Bundes- und Landesförderung) sowie im Betreibermodell. Im Jahr 2022 wurde ein erster Netzbetriebsvertrag mit dem Unternehmen NetCom BW GmbH abgeschlossen, der für die Gebiete gilt, die mit Bundes-/ Landesförderung im Rahmen der „Weißen Flecken“ ausgebaut wurden. Der AG plant nun, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg die aktuell entstehenden Glasfasernetze aus dem „Weiße-Flecken“-Programm im Rahmen des „Graue-Flecken“-Programms zu ergänzen. Anschließend sollen die Netze aus dem Graue-Flecken-Programm an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet und von diesem betrieben werden. Die derzeit entstehenden und auch zum Betrieb vergebenen Netze („Weiße Flecken“) sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Gegenstand der Ausschreibung ist somit die Verpachtung passiver Infrastrukturen aus der „Graue-Flecken-Förderung“ zum Netzbetrieb. Dies umfasst insbesondere den Aufbau aktiver Netzkomponenten, deren Wartung und Instandhaltung, notwendige Erweiterungen, die Dokumentation sowie die Bereitstellung von Auskünften. Die Überlassung der passiven Infrastruktur durch den AG an den AN erfolgt im Rahmen eines Pachtverhältnisses auf Basis eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Das Ausbaucluster beinhaltet nach dem Stand des Förderverfahrens (Änderungsantrag vom 05.08.2026) 516 Adressen; die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Adressliste weist derzeit 511 Adressen aus, wobei diese Zahlen lediglich als Potential zu betrachten sind. Im Rahmen der Ausbautätigkeit kann es zu Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten kommen. Zudem können Änderungen der Förderregularien die Adresskulisse auch nachträglich noch beeinflussen. Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-22 01BW21179 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 - E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.5/212 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Änderungsantrag vom 05.08.2026 anhängig ist, mit dem die Investitionssumme und die Adresskulisse angepasst werden. Die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Mengen und Versorgungsbereiche können sich hierdurch sowie durch die Festsetzung der Zuwendung in abschließender Höhe noch ändern; sie werden insoweit als Rahmenvereinbarung mit Mindest- und Höchstmengen ausgeschrieben. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere ausführliche Beschreibung des Vorhabens in der Anlage Aufgabenbeschreibung, Kundenpotential und Trassenkonzept, verwiesen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Betrieb Gigabit-Netz in Biberach an der Riß

Netzpacht (60% Fixpacht, 40% Zusaztpacht)
100 %

Vergabeunterlagen

9 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026
260331_Informationen-zu-Vorleistungspreisen.pdfSonstiges100 KB
Anlage 2 Aufgabenbeschreibung_Netzbetrieb Biberach.pdfSonstiges388 KB
Anlage Adressliste_Netzbetrieb Biberach.xlsxSonstiges53 KB
Anlage Ausbaukonzepte_Netzbetrieb Biberach.zipSonstiges36 KB
Anlage Eigenerklärung zur Eignung_Netzbetrieb Biberach (ausfüllbar).pdfFormular404 KB
Anlage Zuschlagskriterien_Netzbetrieb Biberach.pdfSonstiges270 KB
Anlage Zuwendungsbescheide_Netzbetrieb Biberach.zipSonstiges10 KB
Aufforderung zur Bewerbung_Netzbetrieb Biberach.pdfSonstiges359 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Biberach.pdfVertragsbedingungen255 KB

Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

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