Verlängerung der Citrix-Lizenzen und Wartung für ein Jahr

Stadt Ibbenbüren

Status
Offen
Angebotsfrist
15.10.2026, 09:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Ibbenbüren
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
23.09.2026
Originalbekanntmachung
vergabe-westfalen.de ↗
Bekanntmachungsnummer
25855410
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)

Kurzbeschreibung

Die Stadt Ibbenbüren beschafft die Verlängerung ihrer Citrix-Lizenzen und der zugehörigen Wartung für ein Jahr. Die Leistung ist für Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen vorgesehen; Angaben zu Menge oder Auftragswert enthält die Bekanntmachung nicht.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Einjährige Verlängerung der Citrix-Lizenzen und Wartung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Einjährige Verlängerung der Citrix-Lizenzen und Wartung

    Einjährige Verlängerung der Citrix-Lizenzen und Wartung

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

8 Dateien laut Portal · Stand 23.09.2026
058-2026 Angebotsschreiben.docxAnschreiben39 KB
058-2026 Aufforderung Angebotsabgabe.pdfAnschreiben198 KB
058-2026 LV Citrix Verlängerung.xlsxLVLeistungsverzeichnis12 KB
312_322_hinweise_einreichung_teilnahmeantraege_Angebote.pdfAnschreiben120 KB
312a_322a_informationen_dsgvo.pdfSonstiges125 KB
512_Zusätzliche Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungen NRW ohne Änd.pdfVertragsbedingungen396 KB
513_Besondere_Vertragsbedingungen_TVgG_NRW ohne änderungen.pdfVertragsbedingungen199 KB
Bewerbungs- und Vergabebedingungen.pdfSonstiges209 KB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 25855410

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.