Verkehrssicherung für Instandsetzungsarbeiten an der Talbrücke Ölbergen auf der A2
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25914116
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, schreibt Verkehrssicherungsleistungen für Instandsetzungsarbeiten an der Talbrücke Ölbergen auf der A2 aus. Der Einsatzbereich liegt zwischen den Anschlussstellen Rehren und Bad Eilsen Ost; Angaben zu Umfang und Zeitrahmen enthält der Datensatz nicht.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
A2 Instandsetzung ÜKO, BW 648 N (3721502) Talbrücke Ölbergen, AS Rehren - AS Bad Eilsen Ost (km 272,033), RiFa Dortmund, FL 2 - Verkehrssicherung - BAB 2 Talbrücke Ölbergen Verkehrssicherung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · FL 2 - Verkehrssicherung - BAB 2 Talbrücke Ölbergen
A2 Instandsetzung ÜKO, BW 648 N (3721502) Talbrücke Ölbergen, AS Rehren - AS Bad Eilsen Ost (km 272,033), RiFa Dortmund, FL 2 - Verkehrssicherung - BAB 2 Talbrücke Ölbergen Verkehrssicherung
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 25914116
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.