Verkehrssicherheitskontrolle von Bäumen im Stadtgebiet

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
27.10.2026
CPV-Codes
Nicht angegeben
Bekanntmachung
vergabe.vmstart.de
Bekanntmachungsnummer
54321-NetTender-19fcbd02664-5e769fae6663106e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Landau hat die Verkehrssicherheitskontrolle von Bäumen im Stadtgebiet für den Winter 2026/2027 vergeben. Der Auftrag betrifft Baumkontrollen in Landau in der Pfalz; eine konkrete Anzahl der Bäume oder ein genauer Ausführungszeitraum sind nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

a) Art und Umfang der Leistung: Verkehrssicherheitskontrolle von Bäumen im Stadtgebiet Winter 2026/27 Baumkontrolle b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Stadtverwaltung Landau / Marktstraße 50 / 76829 Landau in der Pfalz Telefonnummer E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de Faxnummer: +49 6341-13-88-3029 Internet: https://www.landau.de Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Verkehrssicherheitskontrolle von Bäumen im Stadtgebiet Winter 2026/27 Baumkontrolle Lieferung/Ausführung ab Lieferung/Ausführung bis 1. Auftragnehmer: Die Baumwärter / Zum Weißen Kreuz 4 / 76835 Hainfeld

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.